Schweinemaststall Borstel: Gericht weist Eilantrag ab
thl. Winsen. Etappensieg für die Stadt Winsen: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung des Borsteler Landwirts Siegfried Porth abgelehnt. Das bestätigt Stadtsprecher Theodor Peters dem WOCHENBLATT auf Nachfrage.
Wie berichtet, hatte die Stadt Porth und seinem Pächter Torsten Jarms nach mehreren Verstößen gegen Auflagen und Emmissionsgrenzen rückwirkend die Baugenehmigung für einen Schweinemaststall auf dem Porth-Hof an der Lüneburger Straße entzogen und die sofortige Vollziehung zum 30. Juni dieses Jahres angeordnet. Übersetzt: Der Stall muss bis Ende dieses Monats geräumt werden. Sowohl gegen den Entzug der Baugenehmigung als auch gegen die sofortige Anordnung hatte Porth Klage eingereicht. Gegen letzteres sogar in einem Eilverfahren. In diesem hat das Gericht allerdings der Stadt Recht gegeben, sodass der Stall jetzt geräumt werden muss.
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