Winsen
Stadt ignoriert Gerichtsurteil wegen Parkens weiterhin
"Stadt Winsen ignoriert ein Gerichtsurteil" titelte das WOCHENBLATT Ende August 2018 und berichtete über Rechtsanwalt Philip Maas aus Winsen, der vor dem Rathaus seinen Pkw geparkt hatte und trotz ordnungsgemäß eingestellter Parkscheibe einen Strafzettel über 15 Euro bekam, weil er seinen Wagen angeblich entgegengesetzt der Fahrtrichtung abgestellt hatte. Maas berief sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Dies besagt, dass Parken entgegen der Fahrtrichtung in verkehrsberuhigten Bereichen, so wie vor dem Rathaus, erlaubt ist, weil es sich bei der Straße um keine Fahrbahn im klassischen Sinne handelt.
"Das Urteil ist bekannt, aber nicht bindend. Wir haben eine andere Rechtsauffassung", sagte Stadtsprecher Theodor Peters damals. Und das scheint immer noch der Fall zu sein. Wie jetzt bekannt wurde, zettelt die Stadt weiterhin Autofahrer ab, die ihren Wagen entgegen der Fahrtrichtung parken. Vielleicht in der Hoffnung, dass zumindest einige "Sünder" die 15 Euro anstandslos zahlen.
Für Philip Maas ein Ding der Unmöglichkeit: "Dass die Stadt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer allgemein steuern möchte, ist verständlich, bei der unrechtmäßigen Sanktionierung von vermeintlichen Parkverstößen dürfte allerdings eine Grenze überschritten sein. Und die liegt hier vor. Denn das Kölner hat nach wie vor Bestand."
Übrigens: Das Verfahren gegen Maas hatte die Stadt damals nach Veröffentlichung des Falls eingestellt. Und auch das Verfahren gegen WOCHENBLATT-Redakteur Thomas Lipinski, der ebenfalls falsch herum geparkt hatte und dadurch zusammen mit Maas ein Grundsatzurteil herbeiführen wollte, verlief wenig später im Sande.
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