Heckblitzen
Verstößt der Landkreis Harburg gegen das Gesetz?
Ein Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums regelt das sogenannte Heckblitzen / Verwaltung hat eine andere Rechtsauffassung
thl. Winsen. "Heckblitzen ohne Rechtsgrundlage" titelte das WOCHENBLATT im Jahr 2011 und berichtete, dass der Landkreis Harburg auf seiner Jagd nach Rasern offenbar gegen geltendes Recht verstoße, indem Autos von hinten geblitzt und Fahrer bzw. Halter zur Kasse gebeten werden, ohne dass der Kreis beweisen könnte, wer das Auto gefahren ist. Ausschlaggebend dafür war ein Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums aus dem Jahr 2010.
Der damalige Landrat Joachim Bordt ließ das Heckblitzen umgehend einstellen und stellte Autofahrern die Rückzahlung von Bußgeldern in Aussicht. Doch nach einer erneuten Einschätzung der Juristen beider Behörden kam beim Kreis die Rolle rückwärts. Es gab kein Geld zurück und es wurde munter weiter von hinten geblitzt.
In jüngster Vergangenheit scheint der Landkreis sogar wieder vermehrt Heckaufnahmen anzufertigen. Denn die Beschwerden der Bürger häufen sich in der Redaktion. Grund genug für das WOCHENBLATT, das Thema wieder aufzugreifen.
Fakt ist zunächst einmal, dass sich der Erlass seit 2011 nicht geändert hat. Sehr zur Freude des Landkreises. "Unsere Geschwindigkeitsüberwachungen tragen zu einer höheren Verkehrssicherheit im Landkreis Harburg bei", frohlockt Sprecher Bernhard Frosdorfer. Mit gutem Grund, denn seine Behörde verbucht mit Tempokontrollen rund 5,2 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Wie viel Geld davon durch das Heckblitzen eingenommen wird, werde aber nicht statistisch erfasst.
Auch mit der geforderten Beweissicherungspflicht sieht Frosdorfer kein Problem: "Über eine Befragung des Fahrzeughalters und anschließend gegebenenfalls der Person, die gefahren ist, erheben wir den Beweis. Sollte sich die Person, die gefahren ist, nicht ermitteln lassen, haben wir die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch anzuordnen. Für wie lange, ist von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung abhängig." Auf Deutsch: Kann der Fahrer wegen fehlender Beweise nicht ermittelt werden, nimmt der Kreis den Halter in Sippenhaft. Rechtlich eine sehr umstrittene Vorgehensweise.
Das weiß man wohl auch in der Verwaltung. Denn die Wahrheit ist, dass - und das berichten vermeintliche Temposünder immer wieder - viele Verfahren eher eingestellt werden, wenn es kein Beweisfoto - das aber vom Gesetz gefordert wird - über den Fahrer gibt. Ganz nach dem Motto: Wer zahlt, hat selber schuld.
Denn das Innenministerium bezieht noch einmal ganz klar Stellung. "Das Anfertigen von Heckaufnahmen ist nach wie vor nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Um in einem Bußgeldverfahren den erforderlichen Beweis der Fahrereigenschaft führen zu können, ist allerdings eine Fotoaufnahme des verantwortlichen Fahrzeugführenden (Frontaufnahme) erforderlich", erläutert Sprecher Pascal Kübler. "Insofern wird in dem Erlass auch geregelt, dass Fahrzeuge von vorn zu fotografieren sind, soweit es der Verkehrsraum, die Art des Einsatzes und die Konstruktion des Überwachungsgerätes zulassen. Stehen Geräte für Frontaufnahmen zur Verfügung, so sind sie zusätzlich auch dann einzusetzen, wenn der mit dem Überwachungsgerät gekoppelte Fototeil eine Heckaufnahme fertigt. Aufgrund dieser Erlasslage ist das sogenannte Heckblitzen auf wenige Ausnahmefälle begrenzt."
Damit ist eigentlich klar, dass das Heckblitzen, wie es der Landkreis praktiziert - nämlich willkürlich über zwei Fahrstreifen den ankommenden und abfließenden Verkehr zu messen - doch nicht gesetzlich ist.
Doch der Landkreis hat seine eigene Ansicht. Bernhard Frosdorfer: "Unsere Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung lassen im abfließenden Verkehr lediglich Heckaufnahmen zu. Insofern ist unser Vorgehen rechtmäßig." Die Heckaufnahmen würden auch dazu beitragen, das Geschwindigkeitsniveau zu senken. "Außerdem gilt: Wer geblitzt wurde, ist zu schnell gefahren. Ein Verwarn- oder Bußgeld ist die Folge. Das kann jeder Verkehrsteilnehmer vermeiden, indem er Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt und seine Geschwindigkeit an die geltenden Verkehrsregeln anpasst."
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