"Voll in die Falle laufen lassen"
thl. Winsen. "Rechtlich sind MOB-Events auf der sicheren Seite, moralisch ist das aber unterste Schublade", sagt Winsens Stadtfestorganisator Wolfgang Sabrowsky und zeigt ein Abmahnschreiben einer Anwältin, in dem er zur Zahlung von insgesamt fast 2.000 Euro aufgefordert, weil er den geschützten Markennamen "Thing-el-Tangel" missbräuchlich benutzt haben soll.
"Ich habe am 14. Februar dieses Jahres eine SMS an MOB-Events geschickt und gefragt, ob der Name geschützt ist. Einen Tag später kam die Antwort 'Machen Sie doch Ihr Stadtfest'. Für mich war da klar, ich darf den Namen benutzen", erzählt Sabrowsky. Tatsächlich? Zumindest war der Name zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht geschützt. Er wurde nämlich erst mit Datum vom 25. Februar dieses Jahres in Register eingetragen. "MOB-Events hat mich voll in die Falle laufen lassen, eiskalt und hinterhältig", hadert Sabrowsky mit dem Schreiben.
Jens-Peter Oertzen von MOB-Events gibt zu, die Sache hart angegangen zu haben: "Aber wir wollten einen sauberen Cut hinbekommen." Man habe mit Sabrowsky viele Gespräche geführt und ihm viele Informationen zum Stadtfest gegeben, so Oertzen weiter. Und plötzlich habe der Name "Thing-el-Tangel" auf dessen Homepage gestanden. "Wir fanden die Namensverwertung unmoralisch, zumal wir im Januar sowie den Schutzantrag gestellt hatten", sagt Jens-Peter Oertzen. Denn man wolle bei Events den Namen weiterhin für sich nutzen können. Oertzen: "'Thing-el-Tangel' ist in Winsen schließlich ein Begriff." Man hätte erwartet, dass Sabrowsky das Gespräch sucht und fragt, ob er den Namen nutzen darf. Aber nur zu fragen, ob er geschützt sei, reiche nicht aus, so Oertzen und fügt hinzu: "Er wollte etwas nehmen, wovon er wusste, dass es ihm nicht gehört. Das ist, als wenn ich frage, ob dein Auto eine Alarmanlage hat, weil ich es gleich klauen will."
Dass Sabrowsky eine Falle gestellte wurde, sieht Oertzens Geschäftspartner Thomas Mogilowski nicht: "Wenn wir das vorgehabt hätten, hätten wir bis zum Stadtfest gewartet und dann das volle juristische Programm durchgezogen. So haben wir ihm einfach nur die Grenzen aufgezeigt: Bis hierher und nicht weiter."
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