Zahnärztliche Untersuchungen beruhen auf Freiwilligkeit / Lehrer fordern Gesetzesänderungen
thl. Winsen. Vor 14 Jahren hat die niedersächsische Landesregierung das Schulgesetz in puncto zahnärztliche Untersuchung an einer kleinen, aber entscheidenden Stelle geändert: Aus der Pflicht wurde damals durch die Einwilligungserklärung der Eltern eine Kür.
Seitdem beobachtet Schulleiter Andreas Neises an der Johann-Peter-Eckermann-Realschule in Winsen einen Trend, der auch grundsätzlich zu erkennen ist: Die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind bei der zahnärztlichen Untersuchung anzumelden, nimmt ab. Warum das so sei, darüber lasse sich nur spekulieren: Mal ist es der Zettel, der im Schulranzen vergessen wird, mal die Sprachbarriere, die dazu führt, dass eine Einwilligung nicht abgegeben wird.
Um alle Kinder wirklich erreichen zu können, so sieht es auch Zahnärztin Dr. Ingrid Schenk vom Landkreis Harburg, wäre eine verpflichtende Teilnahme sinnvoller, da die Schule der einzige Ort ist, an dem alle Kinder erreichbar sind, auch die, die nicht regelmäßig eine Zahnarztpraxis zur Kontrolle aufsuchen können. Eine künftig höhere Teilnehmerzahl würde auch die Interpretation der statistischen Auswertungen erleichtern. Diese sind u.a. wichtig, um speziell auf Schulen abgestimmte Prophylaxeprogramme entwickeln zu können.
Die Jugendlichen der Johann-Peter-Eckermann-Realschule haben stets aufgeschlossen und interessiert bei den Zahnprophylaxe-Workshops mitgemacht und dort gemeinsam allerlei zum Thema Zahnpflege gelernt. In Ergänzung hierzu dienen die zahnärztlichen Kontrollen des Gesundheitsamtes dazu, Karies und Zahnfleischentzündungen zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen.
Fazit: Die Untersuchungen und die Prophylaxe als Gesamtservice des Gesundheitsamtes sind ein niederschwelliges Angebot für die Zahngesundheit aller Kinder und Jugendlichen im Landkreis Harburg.
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