Sozialbereichsleiter Reiner Kaminski nennt die aktuellen Zahlen
3.865 Flüchtlinge leben im Kreis Harburg

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Zahl der Flüchtlinge, die im Landkreis Harburg leben  | Foto: Landkreis Harburg / Bearbeitung: MSR
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(os). Wie ist die Situation der Flüchtlinge im Landkreis Harburg? Wie viele Flüchtlinge leben hier und wie viele Plätze stehen für sie zur Verfügung? Das wollte das WOCHENBLATT vom Landkreis Harburg wissen. Reiner Kaminski, Bereichsleiter Soziales beim Landkreis, liefert die Antworten.
Aktuell leben im Landkreis Harburg 3.865 Flüchtlinge. Als Flüchtling definiert sind
• Personen mit einer ausländerrechtlichen Duldung (Asylbewerber, bei denen der Asylantrag abgelehnt wurde, aber die Abschiebung ausgesetzt ist, z. B. wegen fehlender Passpapiere, Krankheit, familiärer Gründe oder Rechtsmittelverfahren)
• Personen mit ausländerbehördlicher Bescheinigung (die sogenannten Dublin-Fälle)
• Personen mit einer ausländerrechtlichen Gestattung (Personen, über deren Asylantrag noch nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden wurde)
• Personen mit einem Aufenthaltstitel aus humanitärem Grund, die nach dem 1. Januar 2014 nach Deutschland einreisten.
• Personen, die nach dem 1. Januar 2014 zur Familienzusammenführung eingereist sind, wenn die hier lebende Bezugsperson einen Aufenthaltstitel aus humanitärem Grund besitzt.
Derzeit werden dem Landkreis Harburg im Durchschnitt neun Personen pro Woche zugewiesen. Zum Vergleich: In den Jahren 2015 und 2016 kamen im Schnitt 120 Personen pro Woche. "Nicht zu vergessen ist darüber hinaus die zusätzliche Erstaufnahme von 1.250 Personen in der Zeit von Oktober bis Dezember 2015 im Rahmen der Amtshilfe für das Land Niedersachsen", betont Kaminski.
Derzeit stehen für die Flüchtlinge in 54 zentralen und dezentralen Unterkünften 2.370 Plätze zur Verfügung. Seit Ende 2016 bis Ende Januar 2020 wurden 21 Unterkünfte mit 713 Plätzen geschlossen. Sieben Unterkünfte mit 381 Plätzen stehen derzeit leer. "Es besteht eine Übersicht für alle Unterkünfte, wann die Mietverträge auslaufen bzw. gekündigt werden können", erklärt Kaminski. "Wir prüfen abhängig von der Zahl der Personen, die dann umziehen müssen, und den aktuellen Zuweisungen, welche Verträge gekündigt werden können." Es komme dann auch dazu, dass als Ersatz bisher leerstehende Unterkünfte in Betrieb genommen werden, z. B. An Boerns Soll in Buchholz. "Es werden dabei die Laufzeiten der Mietverträge berücksichtigt, um zu vermeiden, dass eine in Betrieb genommene Unterkunft innerhalb eines kurzen Zeitraumes wieder geschlossen wird", erläutert Kaminski.
Für das Jahr 2020 plant der Landkreis Harburg mit Ausgaben für Flüchtlinge in Höhe von rd. 38.7 Millionen Euro. Diese teilen sich auf in Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (9,5 Mio. Euro), Krankenhilfe (3,6 Mio. Euro), Unterkunftskosten ink. Betreiberkosten und Personalkosten für Heimleiter, Hausmeister und soziale Betreuung (23,78 Mio. Euro), Sonstiges (1,0 Mio. Euro) und Personalkosten Landkreis (880.000 Euro). Dem stehen Einnahmen in Höhe von ca. 26,5 Millionen Euro entgegen, u. a. der Abgeltungsbetrag des Landes Niedersachsen in Höhe von 21,46 Millionen Euro. "Im Jahr 2020 verbleibt also für den Landkreis ein Defizit in Höhe von rd. 12,18 Millionen Euro", rechnet Kaminski vor.
Bis Ende 2019 hat das Jobcenter Landkreis Harburg 1.178 anerkannte Asylbewerber in Arbeit vermittelt, die nach ihrer Anerkennung Sozialleistungen des Jobcenters bezogen hatten.

 
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Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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