Landkreis Harburg
Bis zu 350 Windkraftanlagen zusätzlich sind nötig
Bis zu 350 Windkraftanlagen zusätzlich müssen im Landkreis Harburg entstehen, um die Zielvorgabe des Landes Niedersachsen beim Ausbau der Windenergienutzung zu erfüllen. Diese Zahl nannte Torben Ziel, Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung, dem WOCHENBLATT.
Bei der Zahl von 300 bis 350 zusätzlichen Windkraftanlagen bleibe es aber nur für den Fall, dass der Landkreis Harburg steuernd mit einem Windenergiekonzept eingreift und Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie ausweist. Sollte der Landkreis Harburg die Hände in den Schoß legen und keine zusätzlichen Flächen für Windkraft ausweisen, könnten bei einem dann entstehenden "Wildwuchs" mehr als 1.000 Windkraftanlagen zusätzlich nötig sein, um die Zielvorgabe des Landes zu erfüllen. Diese Zahl nannte Torben Ziel gestern im Bau- und Planungsausschuss des Kreistags im Landkreis Harburg.
Derzeit befinden sich nach Angaben der Kreisverwaltung gerade einmal 85 genehmigte Windkraftanlagen im Kreisgebiet. Was das Ausbauziel der Landesregierung für den Fall bedeuten würde, dass der Landkreis auf zusätzliche Vorranggebiete verzichten würde, formulierte Torben Ziel mit diesen Worten: "Wir werden in jede kleine Ecke ein Windrad quetschen müssen."
Wie berichtet, muss der Landkreis Harburg bis Ende 2026 mindestens 2,77 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Derzeit sind es gerade mal 0,44 Prozent. Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung soll sich die Windkraft-Fläche in den kommenden Jahren landesweit von jetzt 1,1 Prozent auf 2,2 Prozent verdoppeln.
Die Kreisverwaltung ist davon überzeugt, dass die Landesregierung das Flächenpotenzial für die Nutzung von Windenergie als zu hoch einschätzt. Der Landkreis Harburg käme in Konflikt mit Bundesrecht. Darauf werde der Landkreis Harburg in Gesprächen mit dem Landesumweltministerium und in der Beteiligung zu dem geplanten Wind-an-Land-Gesetz des Landes Niedersachsen aufmerksam machen, sagte Torben Ziel.
Der Vorwurf: Die Landesregierung bringe Flächen als Vorranggebiete für Windenergie ins Spiel, die rechtlich unzulässig oder zweifelhaft seien. Zweifel hat der Landkreis Harburg zum Beispiel, ob Windkraftanlagen wirklich in nur 40 Metern Abstand von Autobahnen entstehen dürften. Um auszuschließen, dass Windkraftanlagen auf die Fahrbahn stürzen könnten, gilt die sogenannte "Kipphöhe" derzeit als Mindestabstand. Bei der heutigen Generation von Windkraftanlagen mit 200 Metern Höhe, müsse der Abstand zu Autobahnen eben diese 200 Meter mindestens einhalten.
Als zweifelhaft erachtet die Kreisverwaltung auch Vorgaben der Landesregierung, nach denen zum Beispiel 20 Prozent der Flächen von Vogelbrutgebieten als Vorranggebiete für Windkraft infrage kämen oder Windräder besonders nah (null bis 300 Meter) an Naturschutzgebiete heranrücken dürften.
Der Zeitplan bis Ende 2026 gilt manchem erfahren Kreistagsmitglied als zu überambitioniert. "Das dauert doch locker zehn Jahre, bis das umgesetzt ist", sagt der Kreistagsvorsitzende Rudolf Meyer (CDU).
Das Planungsausschussmitglied Elisabeth Bischoff (Die Grünen) wollte wissen, auf welchen Zeitplan sich die Kreispolitker und Kreispolitikerinnen einstellen müssen: Der Landkreis Harburg werde den Entwurf eines neuen Windenergiekonzepts im nächsten Jahr vorstellen, kündigte Torben Ziel an. "In den Jahren 2024 und 2025 werden wir intensiv diskutieren."
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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