Zeitverträge und andere Hürden
Bürokratie-Irrsinn behindert die Lehrerarbeit
Die Sommerferien sind für Vertretungslehrer wie Joachim Matz (72) aus Winsen nicht nur eine unterrichts-, sondern auch gehaltsfreie Zeit. "Mein Arbeitsverhältnis endete am letzten Schultag. Zugrunde lag ein Zeitvertrag, der - wie alle 17 Verträge, die ich in den vergangenen sieben Jahren abgeschlossen habe - zumeist auf fünf bis sechs Monate befristet war", schreibt er an Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne). Matz machte zunächst eine Ausbildung als Gymnasiallehrer, arbeitete dann 30 Jahre bei der Volksbank Lüneburger Heide eG und ist seit seiner Pensionierung 2017 erneut im Schuldienst tätig.
Seit 2020 unterrichtet Matz am Gymnasium Oedeme (Landkreis Lüneburg) Fünft- bis Neuntklässler in Deutsch und Geschichte. Im gerade zu Ende gegangenen Schulhalbjahr war er zudem an die Winsener Oberschule Am Ilmer Barg abgeordnet, wo er in den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Sport und Mathematik einsprang.
Als Ruheständler kann sich Matz ausschließlich für eine befristete Einstellung bewerben, weshalb die Zeitverträge, auf deren Basis er arbeitet, meist nur für bis zu sechs Monate abgeschlossen werden. Gegebenenfalls sind sie verlängerbar bis zum jeweiligen Schuljahresende. Wenn dann etwa in den sechswöchigen Sommerferien die Schulen verlassen sind, muss Matz auf Lehrereinkünfte verzichten. Dass es auch anders geht, erfuhr er von einem Lehrer an der Winsener Oberschule. "Der hatte als 'Quereinsteiger' angefangen und immerhin einen Zweijahresvertrag bekommen. Warum können Vertretungslehrer, nach einer halbjährigen Probezeit, nicht auch für mindestens zwei Jahre eingestellt werden, mit Option auf Verlängerung?", appelliert Joachim Matz an die Kultusministerin, diesbezüglich ihre "Hausaufgaben" zu machen bzw. nachzubessern.
Der Begriff "Vertretungslehrer" ist aus Matz' Sicht irreführend. "Das Wort erweckt den Eindruck, es handele sich dabei um eine Ausnahme. Tatsächlich sind Vertretungen im Schulalltag tägliche Praxis", gibt er schließlich zu bedenken. Gleichwohl müsse die Schulleitung vor jedem neuen Vertragsabschluss genau benennen, für welche fehlende Lehrkraft Matz als "Feuerwehrlehrer" einspringe. Dies sei "ein zusätzlicher Aufwand für die Schulleitung, der jedes Jahr aufs Neue anfällt".
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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