"Die Familien in Winsen müssen entlastet werden"
Stadtelternrat Kitas appelliert an Verwaltung
thl. Winsen. Mit dem Beschluss des Landes Niedersachsen, die Kindertagesstätten ab 11. Januar zum zweiten Mal zu schließen, stehen viele Eltern wieder vor der Herausforderung, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.
"Auch dieses Mal wird eine Notbetreuung in den Kitas angeboten, jedoch ist diese auf maximal 50 Prozent ausgelegt und der Anspruch leider nur gegeben, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist", sagt Janine Herzberger, Vorsitzende des Stadtelternrates Kitas. Dies stelle Eltern erneut vor die Problematik, eine Betreuung zu organisieren, wenn sie nicht unter eine der explizit genannten Berufsgruppen fallen.
"Der Stadtelternrat begrüßt ausdrücklich die schnelle Entscheidung der Stadt Winsen, die Beiträge für Januar rückwirkend zu erstatten, wenn Eltern die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen", so Herzberger. "Allerdings werden für Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Beiträge ganz regulär erhoben. Unabhängig davon, wie viele Tage in Anspruch genommen werden." Dass diese Abrechnungsform Eltern, die keine fünf Tage die Woche Betreuung benötigen oder beanspruchen dürfen, ungleich stelle, habe der Stadtelternrat Kitas bereits im Juni 2020 im Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten thematisiert und einen entsprechenden Antrag auf tagegenaue Abrechnung gestellt. "Dieser wurde bedauerlicherweise wegen zu hohem Verwaltungsaufwand abgelehnt", blickt Herzberger zurück. "Wir appellieren daher erneut an die Stadt, die Kosten nach dem tatsächlichen Bedarf abzurechnen, um Familien in dieser erneuten schwierigen Zeit zu entlasten. Die Belange der Stadtverwaltung dürfen hierbei nicht die der Eltern überwiegen."
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