Die Stadt bekommt Recht
Kommunalaufsicht beanstandet Beschluss zur Meinungsumfrage nicht
thl. Winsen. Der von der Stadtverwaltung angestrebte Beschluss des Verwaltungsausschusses (VA) für eine Bürgerbefragung in Pattensen zum Thema Ortsumfahrung ist rechtlich unbedenklich. Das teilte die Kommunalaufsicht des Landkreises der Gruppe Winsener Liste/FDP mit. Das erklärt Gruppensprecher Nino Ruschmeyer dem WOCHENBLATT auf Nachfrage.
Rückblick: Um ein einheitliches Meinungsbild zu bekommen, wollte die Stadtverwaltung die Pattensener Bürger per Briefumfrage anhöre, ob eine Ortsumgehung gewünscht sei und wenn ja, welche Variante es sein solle. Der VA gab dafür mehrheitlich grünes Licht (das WOCHENBLATT berichtete).
Doch die Gruppe Winsener Liste/FDP wollte sich damit nicht abfinden und sah in der Abstimmung einen Rechtsbruch. "Nach unserer Ansicht muss der Stadtrat als oberstes Gremium die Sache entscheiden. Aber so versucht die Verwaltung, den Rat zu übergehen", so Ruschmeyer. Deshalb wandte man sich an die Kommunalaufsicht - und bekam dort eine Abfuhr. Da es sich bei der Meinungsumfrage nicht um eine förmliche Bürgerbefragung handele, sei der Beschluss nicht zu beanstanden, heißt es. Deswege sehe man auch keinen Grund, gegen die Stadt vorzugehen.
"Theoretisch könnten wir jetzt eine Klage einreichen und versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen die Umfrage oder zumindest deren Auswertung zu bekommen", so Ruschmeyer, der nach wie vor vom Unrecht der Stadt überzeugt ist. Doch davon habe die Gruppe "nach reiflicher Überlegung" Abstand gewonnen. "Der Fall sei zwar juristisch interessant, jedoch muss die Stadt für das Verfahren viel Geld in die Hand nehmen. Und das können und wollen wir nicht verantworten", so der Gruppensprecher, der als Rechtsanwalt tätig ist.
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