Pflegekammer Niedersachsen
Fachkräfte sollen abstimmen
(bim). Nach der denkwürdigen Versammlung der Pflegekammer Niedersachsen, bei der sich 14 der 27 anwesenden Mitglieder gegen Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke ausgesprochen hatten (das WOCHENBLATT berichtete), hat diese nun - neben weiteren Vorstandsmitgliedern - angeboten, ihr Mandat zur Verfügung zu stellen. In der Kammerversammlung am 17. März will sie darüber abstimmen lassen. Doch Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) hat nach den Querelen um die umstrittene Pflegekammer andere Pläne: Sie will die Mitglieder in einer Urabstimmung über die Zukunft der Kammer entscheiden lassen.
„Seit der Einführung der Pflegekammer gab es immer wieder Kritik an der Art und dem Zeitpunkt der Beitragserhebung, aber auch grundsätzlich an der Arbeit der Pflegekammer. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen haben der Pflegekammer immer jede Unterstützung gegeben, um sich stabil aufzustellen. Leider hat sie diese Chancen aus unserer Sicht bis heute nicht genutzt", sagte sie am Dienstag im Landtag. Vor diesem Hintergrund soll die Firma Kienbaum im Rahmen der derzeit laufenden Evaluation der Pflegekammer im März rund 78.000 Pflegekräfte in Niedersachsen fragen, ob sie eine beitragsfreie Pflegekammer grundsätzlich wollen. "Damit haben die Pflegekräfte selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie eine Kammer als Interessenvertretung akzeptieren – dieses Votum wird für uns bindend sein", so Reimann.
Einmischung
nicht erwünscht
Obwohl es die Politik war, die Ende 2016 den Weg frei gemacht hat für die Pflegekammer, will sich das Gremium nun von der Politik nicht mehr reinreden lassen. In einem Statement der Kammer heißt es: "Wenn eine Kammerversammlung unzufrieden mit der Arbeit ihrer Präsidentin oder des Vorstands ist und Konsequenzen einfordert, ist das legitim und gelebter demokratischer Diskurs. Nicht legitim ist die Einmischung in kammerinterne Angelegenheiten und die reflexhafte Forderung nach sofortigen Rücktritten von Seiten der Politik. Über diese Fragen entscheidet eine Kammerversammlung einer Heilberufskammer selbst. Als Institution des öffentlichen Rechts haben wir hierfür demokratische Strukturen, das Pflegekammergesetz und Satzungen." Es gelte, die Evaluation und die Onlinebefragung der Mitglieder abzuwarten.
Kritik von
Beginn an
Viele Pflegefachkräfte kritisieren die Pflegekammer als dem Selbstzweck dienende bürokratische Institution, die die Pflegenden bevormundet, andere sehen in der Kammer ein wichtiges Gremium, um Einfluss auf die Gestaltung von besseren Rahmenbedingungen für die berufliche Pflege zu nehmen.
Zuschrift pro
Pflegekammer
Anbei Auszüge zweier Leserzuschriften:
Ulrike Mewing aus Agathenburg: Ich als Krankenschwester und gewähltes Kammerversammlungsmitglied der Pflegekammer Niedersachsen (PK-NDS) will nicht verhehlen, dass in der Kammerversammlung unterschiedliche Ansichten herrschen. Auch muss ich eingestehen, dass wir zahlreiche Fehler gemacht haben.
Dass aber kritisch geäußert wird, dass die Pflegekammer jährlich neu über die Frage der Mitgliedsbeiträge entscheiden muss, ist damit zu begründen, dass nicht klar ist, ob die immer wieder erwähnten sechs Millionen Euro von Seiten der Landesregierung in Zukunft sicher jedes Jahr für die Pflegekammer zur Verfügung stehen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Medien sich fast ausschließlich mit Fehlern und Kritikern befasst haben und mit ihrer Berichterstattung die Gegner massiv unterstützt haben. Wenn in einem kurzen Artikel sieben Mal von Zwang statt Pflicht die Rede ist, wenn ein Szenario konstruiert wird, dass Pflegende nach Hamburg abwandern, damit sie die hohen Beiträge nicht bezahlen müssen, dann ist das Stimmungsmache!
Vielleicht sollte auch einmal deutlich gemacht werden, dass die PK-NDS nur so zeitig Beiträge erheben musste, da die Politik eine zuerst geplante Anschubfinanzierung nicht geleistet hat. Dieser Fehler wurde leider erst nachdem die Diskussion über die Beitragszahlungen eskalierte, Ende letzten Jahres, zugegeben.
Trotz aller Kritik sehe ich keine Alternative zur Pflegekammer, wenn man die Situation der Pflege verbessern möchte. Wenn meine Berufsgruppe nicht endlich die Möglichkeit bekommt, auf Augenhöhe mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen die notwendigen Veränderungen mitzubestimmen, wird sich an der prekären Situation nichts ändern.
(Anm. d. Red.: Die Pflegekräfte selbst haben in WOCHENBLATT-Gesprächen von Zwang und der Befürchtung der Fachkräfteabwanderung gesprochen).
Zuschrift contra
Pflegekammer
Ulrich Tietjens aus Stade: Leider wird immer wieder vergessen, zu erwähnen, dass es bei der Pflegekammer mit dem Beitrag allein nicht getan ist. Zum Zwangsbeitrag kommen dann ja auch noch jährlich die 38,5 Pflichtfortbildungsstunden dazu, welche in der Freizeit zu leisten sind und obendrein durch die Pflegekräfte auch noch gezahlt werden sollen. Auch behält sich die Pflegekammer vor, ob die geleistete Fortbildung durch die Pflegekammer anerkannt und in einem von ihr beauftragten Institut abgehalten wurde.
Was erhalten sie dafür als Gegenleistung? Richtig, nichts! Da hat man es bei den Gewerkschaften schon besser, für die ein Prozent vom Grundbrutto, nicht wie bei der Kammer vom Gesamtbrutto, erhält man bei den Gewerkschaften noch die Möglichkeit der Rechtsberatung und auch die Möglichkeit, seine Steuererklärung erstellen zu lassen.
Wie durch das niedersächsische VG im Juni 2019 festgestellt, ist die Erhebung der Beiträge durch die Pflegekammer fraglich mit geltendem Recht vereinbar. Bereits im Januar 2019 hat die Präsidentin geäußert, wie sie zur Auffassung der Erhebung des Mitgliederbeitrages gekommen sei, Zitat: „Wie kriegt man sie (die Pflegekräfte) dazu, tatsächlich 0,4 Prozent des Einkommens zu zahlen? Man bescheinigt zunächst 70.000 Euro.“ Also wird mit fragwürdigen Mitteln eine Information, wie auch bereits vorher bei den Arbeitgebern (Datenübermittlung der Arbeitnehmer, bei Verweigern Strafen bis zu 50.000 Euro) abgepresst.
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