Gesetzeslücke
Feuerwehrbegleitung bei Umzügen in Gefahr
(bim). Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz gibt es offenbar eine Rechtsunsicherheit: Sollte bei der Begleitung von Umzügen von örtlichen Vereinen und Verbänden durch die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren etwas passieren, wären die Kameraden im Falle eines Schadens vermutlich nicht versichert. Darauf wurden in den vergangenen Wochen der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke und die SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler häufig von kommunalen Mandatsinhabern und Feuerwehrmitgliedern angesprochen.
Heiner Schönecke: "Es gibt Aussagen der kommunalen Genehmigungsbehörden, dass das Begleiten von öffentlichen Veranstaltungen nicht durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz gedeckt ist.“
In vielen Gemeinden finden regelmäßig Umzüge und Veranstaltungen statt, die durch die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren begleitet und abgesichert werden. Dazu gehören u.a. die Ausmärsche der Schützenvereine, Veranstaltungen von Faslams- und Sportvereinen oder aktuell die Laternenumzüge verschiedener Veranstalter.
Bislang sei es gängige Praxis, dass bei der Anmeldung solcher Veranstaltungen die Ordnungsämter an die örtlichen Feuerwehren verwiesen. Diese Anfragen seien seit Jahrzehnten positiv begleitet worden.
Die Belastung der örtlichen Polizei sei meistens so groß, dass die Möglichkeit der Sicherung von Umzügen oder Veranstaltungen nicht möglich ist. Manche Gemeinden helfen jetzt mit Mitarbeitern des Bauhofes aus, das führt aber zu Kostenbescheiden.
Heiner Schönecke hat deshalb jetzt an Innenminister Boris Pistorius (SPD) geschrieben und ihn auf Paragraf 53b im Thüringischen Brandschutzgesetz aufmerksam gemacht. Darin ist festgehalten, dass eine Gemeinde zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen lassen kann, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen. "Es wäre sinnvoll, bei der nächsten Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes eine ähnliche Formulierung mit aufzunehmen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.
Mit einem solchen Paragraphen wäre die Rechtssicherheit für die Freiwilligen Feuerwehren und auch für die Genehmigungsbehörden gegeben. Die bunte Vereinswelt würde erhalten bleiben und den Vereinen und Verbänden würden keine zusätzlichen Kosten entstehen.
„Wir können nicht nur in Sonntagsreden das Ehrenamt stärken, sondern müssen Hindernisse aktiv beseitigen, damit traditionelle Veranstaltungen in Städten und Gemeinden ordnungsgemäß durchgeführt werden können", so Heiner Schönecke.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.