Ignoranz oder Kalkulation? - Immer mehr Wahlplakate an eigentlich verbotenen Stellen
(thl). "„Stellschilder dürfen nicht in Kreuzungsbereichen und an Verkehrszeichen angebracht werden. Das schreibt eine Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Werbeplakaten auf öffentlichen Flächen vor“, sagt Jens-Detlef Hansen aus Winsen. Er hat jetzt an Bürgermeister André Wiese (CDU) einen Beschwerdebrief geschrieben, weil Verkehrsteilnehmer an zwei Verknotenpunkten in der Luhestadt von Werbeplakate „quasi erschlagen werden“.
Hansen spricht damit vielen Bürgern aus der Seele, die von der Flut der Wahlplakate einfach nur genervt sind. Und in der Tat scheinen die Einschränkungen in der Sondernutzungserlaubnis für politische Parteien nicht zu gelten. Nicht nur in Winsen, auch in Buchholz und vielen anderen Orten in den Landkreisen Harburg und Stade, machen die Parteien an eigentlich verbotenen Plätzen Werbung für ihre Bundestagskandidaten. Und ein Ende ist nicht abzusehen, weil gleich nach der Bundestagswahl die Landtagswahl stattfindet.
Ist das falsche Aufhängen von Plakaten Ignoranz oder Kalkulation? Ganz nach dem Motto: Wenn unsere Kandidaten dort hängen, wo sie nicht dürfen, werden sie eher wahrgenommen? Fakt ist, dass die Parteien eine Ordnungswidrigkeit begehen, die ein Ordnungsgeld und ein Umhängen nach sich ziehen würde. Zumindest Letzteres ist bisher aber nicht geschehen.
Für Jens-Detlef Hansen steht jedenfalls fest, dass dieses falsche Aufhängen eine Unart ist, gegen die vorgegangen werden muss.
Und er hat noch eine Eigenart festgestellt: „Es werden immer mehr Einweg-Kunststoff-Plakate verwendet, die mit einer Menge Kunststoff-Kabelbindern befestigt werden. Ob das im Sinne des Umweltschutzes ist?“
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.