Jürgen Neubauer bricht mit Steller SPD-Fraktion
thl. Stelle. In die Steller SPD kehrt keine Ruhe ein. Nachdem kürzlich der vor wenigen Wochen gewählte Beisitzer Dietrich Voigt das Handtuch geworfen hatte (das WOCHENBLATT berichtete), hat jetzt auch Urgestein und Ratsvorsitzender Jürgen Neubauer erklärt: "Meine Mitarbeit in der Fraktion ist mit sofortiger Wirkung beendet. Das Mandat übe ich weiterhin aus." Der 78-jährige Sozialdemokrat sitzt seit 1972 in dem Gremium.
In der SPD wolle er bleiben und das letzte halbe Jahr der Legislaturperiode als "Einzelkämpfer" durchstehen, so Neubauer. Eine Konstellation, wie es sie in Stelle noch nie gegeben hat. Fraglich dürfte dabei auch sein, ob die SPD da mitmacht. Zwar kann sie Neubauer nicht sein Mandat entziehen, aber ihn immerhin als Ratsvorsitzenden abwählen lassen. Doch Neubauer sagt: "Wenn das so ist, dann ist es so. Da hängt mein Herzblut nicht dran."
Die Gründe, die Neubauer für seine Entscheidung vorbringt, sind ein Rundumschlag gegen die Verwaltung und die eigene Fraktion. Die Entscheidung zur Ansiedlung des Aldi-Zentrallagers in der Gemeinde habe das Fass zum überlaufen gebracht, so Neubauer. Es habe so eine Art Geheimtreffen zwischen Verwaltung und Fraktionsspitzen stattgefunden, in der die Ansiedlung beschlossen worden sei. "Zwei Tage zuvor hatten wir eine Fraktionssitzung, in der nicht ein Wort über den anstehenden Termin verloren wurde", kritisiert Neubauer. Zudem gebe es bis heute keine nachvollziehbaren Unterlagen über die Auswirkung der Ansiedlung. Deswegen sei seiner Mitarbeit in der Fraktion die Grundlage entzogen, heißt es. "Dabei will ich nicht verschweigen, dass bereits seit Jahren Differenzen in der Auffassung zum Wesen der Ratsarbeit zwischen Fraktionsführung und mir bestehen", setzt Neubauer noch einen obendrauf.
Auch an der Gemeindeverwaltung lässt Jürgen Neubauer kein gutes Haar. Sowohl im Fall "Deutsche Derustit" als auch "Biogasanlage Lohchaussee" habe die Verwaltung es pflichtwidrig unterlassen, den Rat vom Eingang der Antragsunterlagen und von der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu unterrichten. Dadurch habe man zum wiederholten Mal den Rechtsweg beschreiten müssen, um die Rechte der Gemeinde zur Geltung zu bringen. Neubauer: "Diese Tatsachen sind dem Rat bekannt; Schlussfolgerungen daraus konnte ich allerdings auch in meiner Fraktion nicht bewirken."
• In Sachen Biogasanlage hat die Verwaltung eine Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die vom Gewerbeaufsichtsamt angeordnete Vollziehung der Baugenehmigung zur Erweiterung der Anlage rechtens ist. Damit können die Betreiber sofort mit den Baumaßnahmen beginnen. Das bestätigt Stabsstellenleiter Jörg Ruschmeyer dem WOCHENBLATT auf Nachfrage. "Rechtsmittel sind gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Verwaltungsausschuss muss nun entscheiden, ob das Verfahren gegen den von der Gemeinde erlassenen Widerspruchsbescheid in dieser Sache aufrecht erhalten bleiben soll", so Ruschmeyer. Diese Entscheidung fällt voraussichtlich im April.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.