Post aus Hannover
Kultusministerium reagiert auf Kritik von Vertretungslehrer
"Vertretungslehrer verzweifelt an Bürokratie", titelte das WOCHENBLATT kürzlich, als es über Joachim Matz (72) aus Winsen berichtete. Er prangerte in einem Brief an Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) den oft beschwerlichen, weil von Formalitäten gepflasterten Weg von Ruheständlern in den Schuldienst an. Jetzt bekam Matz Antworten aus Hannover, die ihn jedoch "in keiner Weise zufriedenstellen".
Joachim Matz hatte unter anderem den Umgang mit befristeten Vertretungsverträgen („Feuerwehrlehrer“) und den hohen Verwaltungsaufwand beim Abschluss von Verträgen für Ruheständler kritisiert. "Die befristeten Arbeitsverträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sind danach zu unterscheiden, ob es sich um einen Vertrag mit Sachgrund (etwa zur Vertretung abwesender Stammlehrkräfte) handelt oder ob ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund geschlossen werden kann", schreibt das von der Ministerin beauftragte Referat für Unterrichtsversorgung, Einstellungen, Bedarfsplanung hierzu. "Ein Vertretungsvertrag kann lediglich für die Dauer der erwarteten Abwesenheit der Stammlehrkraft geschlossen werden. Wenn sich die Abwesenheit verlängert, kann auch der Vertrag verlängert werden, da der Sachgrund unverändert fortbesteht. Befristete Verträge beginnen in der Regel frühestens am ersten Unterrichtstag eines Schulhalbjahres und enden am letzten Unterrichtstag des Halbjahres."
Befristete Verträge ohne Sachgrund könnten für mindestens sechs Monate und längstens für zwei Jahre abgeschlossen werden. Eine weitere Beschäftigung sei danach nur bei Vorliegen eines Sachgrundes möglich.
Bezüglich der von Joachim Matz beklagten bürokratischen Hürden bei einer befristeten Weiterbeschäftigung als Vertretungslehrer heißt es aus Hannover, dass das Ministerium in der Vergangenheit bereits zahlreiche Vereinfachungen bei der Weiterbeschäftigung pensionierter Lehrkräfte umgesetzt habe. Dennoch sei das Ministerium an rechtliche Vorgaben gebunden, da der Umgang mit Kindern und Jugendlichen als Schutzbefohlenen einen "hochsensiblen Bereich" darstelle.
"Das Schreiben bestätigt nur noch einmal die derzeitige Gesetzes- und Verordnungslage und geht mit keinem Wort auf den Widerspruch zwischen dem aktuellen Lehrermangel und den Einstellungshürden für Ruheständler ein", bedauert Joachim Matz.
Seine Tätigkeit als Vertretungslehrer am Gymnasium Oedeme (Landkreis Lüneburg), wo er im vergangenen Schulhalbjahr arbeitete, wird er ab sofort wieder aufnehmen. Folgende Neuerung sei ihm mitgeteilt worden: Vertretungslehrer, die bis zum Beginn der Sommerferien am 21. Juni beschäftigt waren und bereits im vergangenen Schuljahr ein Führungszeugnis vorgelegt haben, müssten dieses für das neue Schulhalbjahr 2024/25 bei Wiedereinstellung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nicht erneut vorlegen.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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