Im Raum Salzhausen
Regionale Raumordnung könnte Kiesabbau-Pläne verzögern
Der Kiesabbau in der Samtgemeinde Salzhausen beschäftigte den Argrar- und Umweltausschuss des Landkreises Harburg in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag in Winsen. Der Kreistagsabgeordnete Gerhard Schierhorn (Freie Wähler) hatte die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Kiesabbau in Tangendorf und um einen Überblick über die weiteren Verfahrensschritte gebeten.
Wie das WOCHENBLATT bereits mehrfach berichtete, betreibt das Garstedter Kieswerk Lütchens in der Samtgemeinde Salzhausen seit langer Zeit Bodenabbau. Fünf ehemalige Sandgruben sind nach Angaben des Kreises bereits rekultiviert. Aktiv seien derzeit die Abbaugebiete Neu Garstedt (Nassabbau) und Tangendorf (noch Trockenabbau). Die Kiesgrube Tangendorf liege im Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung. Das Unternehmen strebe eine langfristige Versorgung mit Kies und Sand für den regionalen Markt an. "Im Trockenabbau sind die Rohstoffe dieses Abbaugebiets teilweise abgebaut. Zur vollständigen Ausbeutung der Rohstoffvorkommen in diesem Vorranggebiet ist die Umstellung auf Nassabbau vorgesehen", erklärte Mirko Dannenfeld, Leiter der Abteilung Umwelt beim Landkreis.
Nassabbau geplant zur Ausbeutung des Rohstoffvorkommens
Im Rahmen des Dialogverfahrens zum Bodenabbau - so Dannenfeld - habe die Firma Lütchens mitgeteilt, dass weitere Abbauflächen in der Planung seien. So gebe es Überlegungen, dass Abbaugebiet Neu Garstedt bis an das Gewerbegebiet "In der Börse" zu erweitern. Weiterhin bestünden Überlegungen zum Abbau im Bereich Kolenbarg/Wulfsen. Der Abbaubereich Tangendorf solle gegebenenfalls in nördlicher und östlicher Richtung erweitert werden. "Zur Verwirklichung dieser Abbaupläne bedarf es allerdings einer Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP), da das Ziel der Rohstoffsicherung einem Abbau im Wege steht. Da die Überarbeitung des RROP jedoch derzeit durch den Druck im Bereich der Windenergie geprägt ist, können anderweitige Themen, die eine Änderung des RROP bedingen, zunächst nicht verfolgt werden", betonte Mirko Dannenfeld. Sollten keine anderslautenden Beschlüsse seitens der Politik erfolgen, sei nicht vor 2027 und eventuell noch länger mit einer entsprechenden Anpassung des RROP zu rechnen.
Zum geplanten Nassabbauverfahren bei Tangendorf erklärte Dannenfeld, Genehmigungsvoraussetzung für die Umwandlung des bestehenden Trockenabbaus sei die Durchführungen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Derzeit seien die vom Kieswerk beauftragten Fachplaner damit befasst, die notwendigen Antragsunterlagen und Gutachten zu erstellen. "Erst wenn die geforderten Unterlagen vorgelegt wurden, kann mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden."
Auch Umweltverträglichkeit muss geprüft werden
Eine "seriöse Darstellung" des zeitlichen Ablaufs des weiteren Verfahrens sei momentan nicht möglich, da die nächsten Schritte davon abhingen, dass das Unternehmen die geforderten Antragsunterlagen einreiche. "Sobald die Vollständigkeitsprüfung erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass das Verfahren unter optimalen Bedingungen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden könnte. Schritte des Verfahrens sind unter anderem die Beteiligung der Fachbehörden und der Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung der Antragsunterlagen, der Erörterungstermin sowie die Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses inklusive der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die öffentliche Auslegung des festgestellten Planes."
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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