Sanierungssatzung für Winsener Innenstadt muss festgelegt werden
thl. Winsen. Nachdem das niedersächsische Sozialministerium die Sanierung der Winsener Innenstadt in das Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen hat (das WOCHENBLATT berichtete), steht der Umsetzung des Konzeptes "Winsen 2030" nichts mehr im Wege. Um endgültig in den Genuss der Fördergelder zu kommen, muss die Politik eine Sanierungssatzung verabschieden. Diese soll im zuständigen Planungsausschuss am Dienstag, 31. Mai (18 Uhr, Marstall), für den Stadtrat vorbereitet werden.
"Die Eckpunkte der Sanierung wurden im Februar, April und Mai mit allen Eigentümern und Betroffenen mehrmals erörtert", so Stadtsprecher Theodor Peters. Die Ziele der Sanierung sind:
- Sicherung und Aufwertung des historischen Stadtkerns als Wohn- und Arbeitsstandort sowie Weiterentwicklung der Nutzungsvielfalt.
- Bewahrung und Inwertsetzung der baukulturell wertvollen und stadtbildprägenden Bausubstanz.
- Sicherung der Entwicklungsfähigkeit des vorhandenen zentralen Geschäftsbereiches in der Altstadt.
- Anpassung der Stadtstruktur an die Herausforderungen des demographischen Wandels und die veränderten Nutzungsanforderungen.
- Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten und eine bessere Benutzbarkeit der öffentlichen Räume in der gesamten Altstadt durch Aufwertung von Platz- und Straßenräumen und Grünzonen.
- Förderung der Wahrnehmbarkeit und Erlebbarkeit der Wasserlagen durch funktionale, gestalterische und ökologische Aufwertung der Luhe mit ihren Uferzonen sowie Schließung von Wegenetzen über durchgängige Anbindungen.
- Verbesserung der Situation und Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer durch barrierearme, durchgängige und sicherere Wegeführungen.
- Aktivierung aufgegebener und brachliegender Grundstücks- und Gebäudepotenziale durch städtebauliche und wirtschaftsfördernde Maßnahmen.
- Neuordnung der Bereiche Wallstraße/Plankenstraße und ZOB-Umfeld durch Nachverdichtung unter Wahrung des Winsener Maßstabes.
- Optimierung des Angebotes an öffentlichen und privaten Stellplätzen durch Zusammenlegung von Stellplätzen in zentrierten Parkplatzangeboten.
"Wie sich aus den Sanierungszielen ergibt, sind Ordnungsmaßnahmen im öffentlichen Raum geplant", so Peters. "Eine Durchführung der Sanierung im vereinfachten Verfahren scheidet damit aus. Die Sanierung soll daher im umfassenden Verfahren mit anschließender Erhebung von Ausgleichsbeträgen durchgeführt werden."
Beim Beschluss der Sanierungssatzung muss die Politik auch gleich eine Frist festsetzen, in der die Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Diese Frist darf 15 Jahre nicht überschreiten. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Sanierung innerhalb von acht Jahren durchgeführt werden kann.
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