"Smartes Rathaus" in der Elbmarsch ist das Ziel
Antrag an die Verwaltung: Dienstleistungen sollen digital rund um die Uhr angeboten werden
ce. Elbmarsch. Spätestens in fünf Jahren sollen Behördengänge in der Samtgemeinde Elbmarsch auch rund um die Uhr online erledigt werden können - jedenfalls wenn es nach dem Willen der Grünen, Piraten und Freien Wähler geht. Die konkreten Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels soll die Verwaltung in einer E-Government-Strategie darstellen, fordert die Gruppe Grüne/Piraten, vertreten durch Malte Jörn Krafft, gemeinsam mit den Freien Wählern mit Ulf Riek als Sprecher in einem Antrag "Smartes Rathaus".
"Während der Online-Handel rasant zunimmt, sind digitale Angebote von Behördenleistungen die absolute Ausnahme. Das liegt ganz klar daran, dass fast alles immer noch mit persönlichem Erscheinen und auf Papier erledigt werden muss und die wenigen Online-Möglichkeiten oft völlig unpraktisch sind", erklärt Gruppenmitglied und Kreistagsabgeordneter Malte Jörn Krafft. "Wenn wir das endlich ändern, spart das nicht nur den Bürgern jede Menge Zeit. Auch die Verwaltung wird massiv von Routineaufgaben entlastet und kann mehr Zeit für individuelle Beratung verwenden."
Die Gruppe Grüne/Piraten will zusammen mit den Freien Wählern, dass die Verwaltung bei allen Vorgängen möglichst selbst die vorhandenen Informationen beschafft. "Dass Bürger Papiere von einem Amt zum anderen tragen oder die gleichen Angaben bei unterschiedlichen Behörden immer wieder machen müssen, ist aus dem vergangenen Jahrtausend. In Dänemark ist es zum Beispiel längst üblich, dass bei einer Heirat das Standesamt die Geburtsurkunde der Eheleute selbst von der Kommune beschafft, in denen die Partner geboren sind. Bei uns ist dafür schnell mal ein kompletter Tag weg, wenn man nicht mehr in der Region wohnt, in der man geboren ist", gibt Ulf Riek zu bedenken. Den Antragsstellern sei es aber auch wichtig, die Online-Bearbeitung als zusätzliche Option anzubieten, niemand solle dazu gezwungen werden. Die bisherigen Öffnungszeiten der Verwaltung bleiben deshalb bestehen.
Den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der digitalen Verwaltung liefert das im August 2017 vom Bundestag beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG). Dort ist als wichtige Voraussetzung eine Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen vorgesehen. Auf diesem gemeinsamen Verwaltungsportal sollen Bürger ebenso wie Unternehmen ein individuelles Nutzerkonto einrichten können. "Wir wollen, dass die daraus entstehenden Möglichkeiten auch in der Samtgemeinde Elbmarsch optimal genutzt werden können, und dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen", fordern Krafft und Riek abschließend.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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