Spielhallen-Betreibersollen künftig mehr zahlen
Stadt Winsen möchte die Vergnügungssteuer von jetzt 15 auf 20 Prozent anheben
thl. Winsen. Wer in Winsen eine Spielhalle betreibt, zahlt jetzt schon kräftig an die Stadt. Die im Jahr 2012 festgelegte Vergnügungssteuer liegt bei derzeit 15 Prozent - und soll jetzt auf 20 Prozent steigen. Das möchte zumindest die Stadtverwaltung und hat dem zuständigen Finanzausschuss eine entsprechende Vorlage gefertigt. Diese wird in der Sitzung am Dienstag, 18. September, ab 18 Uhr im Rathaus diskutiert.
"Vor dem Hintergrund der allgemeinen Haushaltsgrundsätze ist die Stadt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu zählt insbesondere die Finanzmittelbeschaffung",heißt es in der Vorlage. Und weiter: "Bei der Höhe des Steuersatzes steht der Stadt dabei eine weitreichende Gestaltungsfreiheit zu. Dabei berücksichtigt die Rechtsprechung auch, dass der Steuersatz nicht nur seine Rechtfertigung in der Finanzmittelbeschaffung hat, sondern auch darin, die Spielsucht einzudämmen."
Denn gezockt wird in Winsen offensichtlich nach wie vor viel. Von 2012 bis 2016 kannte die Vergnügungssteuer in Winsen nur einen Weg - nach oben. Sie stieg von rund 588.000 auf rund 916.000 Euro. Ende Juni 2017 trat dann der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft, auf Grund dessen mehrere Spielhallen aufgrund des verbundenen Verbots der Mehrfachkomplexe schließen mussten. Trotzdem betrugen die Steuereinahmen in dem Jahr noch rund 855.000 Euro. "Derzeit ist nicht zu erkennen, dass im gleichen Maß die Umsätze der Betreiber zurückgehen. Die verbleibenden Geräte werden höher frequentiert und erzielen höhere Einspielergebnisse", sagt Kämmerer Matthias Parchatka. Hinzu komme, dass der Stadt ein weiterer genehmigungsfähiger Antrag auf Eröffnung einer weiteren Spielstätte in der Innenstadt vorliege. Somit sei auch eine erdrosselnde Wrikung durch die Steuererhöhung nicht festzustellen.
"Die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsziel", sagt Parchatka. "Und laut einschlägiger Rechtsprechung sind, unter Berücksichtigung des Erdrosselungsverbotes, Steuersätze bis zu 20 Prozent des Einspielergebnisses bestätigt worden (OVG Lüneburg Urteil vom 05.12.2017, 9 KN 208/16)."
Die Verwaltung möchte, dass die neue Steuer ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Sie soll dann jährlich bis zu 240.000 Euro zusätzlich in die Stadtkasse spülen.
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