Landkreis Harburg
Statt Wasser für alle wird jetzt im Einzelfall entschieden
Zur Sitzung des Ausschusses für Agrar, Umwelt und Klimaschutz lädt der Landkreis Harburg für Montag, 19. August 2024, um 15 Uhr in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung (Raum B-013), Gebäude B, Schlossplatz 6 in Winsen, ein. Unter anderem ist der Bericht des Kreisnaturschutzbeauftragen zu hören. Auch geht es um einen Sachstandsbericht zu Beregnungsmengen und das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für die Landwirtschaft. Auskunft zu letzterem Thema hatte der Kreistagsabgeordnete Gerhard Schierhorn (Freie Wähler) beantragt.
Rückblick:
Der Beregnungsverband Harburg wurde 2011 gegründet, um ein Grundwasserströmungsmodell in Auftrag zu geben und ein kreisweites Wasserrechtsverfahren für die Feldberegnung anzustrengen. Aufgrund immer wieder eintretender rechtlicher Änderungen wurde das Modell erst 2019 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) abschließend freigegeben.
Der neue Vorstand des Beregnungsverbandes hat im Sommer 2023 wegen der bisherigen Verfahrensdauer, der leider nach wie vor bestehenden Unwägbarkeiten, der bisher entstandenen Kosten und des Wechsels der Verbands-Geschäftsführung gegenüber der Unteren Wasserbehörde signalisiert, dass er nicht mehr bereit sei, an dem „großen“ Verfahren festzuhalten. Stattdessen soll der Landkreis sämtliche Vorgänge in wasserrechtlichen Einzelverfahren bearbeiten, bedeutet: Die landwirtschaftliche Beregnung wird künftig nicht zusammengefasst über einen Antrag des Beregnungsverbandes rechtlich festgelegt, sondern jeder einzelne Landwirt bzw. Beregner muss einen Einzelantrag stellen.
Der Verband bleibt aber weiterhin bestehen und steht den Landwirtinnen und Landwirten sowie dem Landkreis als Servicepartner und Bindeglied in Sachen Feldberegnung zur Seite.
Aktuelle Beregnungsmengen:
Die tatsächlichen Entnahmemengen (inklusive geduldeter Entnahmen) für die Feldberegnung stellen sich in den zurückliegenden Jahren wie folgt dar (jeweils in Kubikmetern pro Jahr):
2016 2.513.177,00 m³/a
2017 1.748.069,00 m³/a
2018 6.970.821,00 m³/a
2019 5.271.371,00 m³/a
2020 5.490.252,90 m³/a
2021 2.996.532,50 m³/a
2022 7.967.079,80 m³/a
2023 4.092.483,00 m³/a
Die Darstellung zeigt laut Landkreis das sehr dynamische Beregnungsverhalten. Für das Jahr 2022 wurden mehrere Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zugelassenen Entnahmemenge angestrengt.
Der neue Mengenbewirtschaftungserlass des Landes Niedersachsen berücksichtigt bereits Zulassungen für Grundwasserentnahmen zum Zwecke der Feldberegnung in Höhe von mehr als zehn Millionen Kubikmetern pro Jahr.
Der neue Mengenbewirtschaftungserlass sieht vor, dass in der Erlaubnis geregelt werden soll, dass die festgelegte Jahresentnahmemenge um bis zu 25 Prozent überschritten werden darf, wenn dadurch das Mittel der Entnahmen in fünf Jahren (unter Berücksichtigung der zurückliegenden vier Jahre) nicht größer wird als die festgelegte Jahresentnahmemenge. Eine Begrenzung gab es im alten Erlass nicht.
Im aktuellen Verfahren liegt laut Landkreis bisher keine konkrete kreisweite Antragsmenge vor. Da die letzte Information des Kreisberegnungsverbandes über die avisierte Antragsmenge veraltet ist, hat die Untere Wasserbehörde alle landwirtschaftlich beregnenden Betriebe aufgefordert, die in den nächsten Jahren angestrebten Entnahmemengen zu benennen. Sobald diese Zahlen vorliegen, soll das weitere Vorgehen zwischen Unterer Wasserbehörde, Unterer Naturschutzbehörde, Beregnungsverband und dem beauftragten Ingenieurbüro avbgestimmt werden.
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