Hochwasserschutz:
Überschwemmungsgebiet der Este wurde neu definiert
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) hat am 6. März die neue vorläufige Sicherung für das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Este veröffentlicht. Das ÜSG erstreckt sich von Langeloh im Landkreis Harburg über Kakenstorf, Hollenstedt und Moisburg bis in den Landkreis Stade. Dort reicht es über Buxtehude bis zur Landesgrenze nach Hamburg. Es hat eine Länge von rund 42 Kilometern und ist 482 Hektar groß.
Die vorläufige Sicherung wurde jetzt neu festgelegt, da die vier bestehenden ÜSG der Este zu unterschiedlichen Zeiten mit verschiedenen Datengrundlagen und Berechnungsverfahren ermittelt worden waren. Sie stammen aus den Jahren 1973 bis 2017.
Die Hochwasserpartnerschaft Este macht jetzt eine Sicherung aus einem Guss möglich: Die Berechnungen im Rahmen dieser Partnerschaft umfassen auch das sogenannte "100-jährige Ereignis". Das heißt: Es wurde auch ein Hochwasserstand berechnet, der - statistisch - nur einmal in 100 Jahren vorkommt, den jeder Mensch aber deshalb wahrscheinlich einmal im Leben erlebt. Damit liegt jetzt eine neue Datengrundlage für die nun vorgenommene vorläufige Sicherung vor.
Die Sicherung ist am 6. März erfolgt: Die Arbeitskarten wurden im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie können über www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2024/120/ online oder nach Terminabsprache unter Tel. 04171–693 463 oder per Mail an wasser@lkharburg.de beim Landkreis Harburg, Abteilung Umwelt, eingesehen werden.
Hintergrund: In vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften, um Hochwasserschäden und Risiken für Leib und Leben so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört unter anderem, dass keine Abflusshindernisse entstehen: Gegenstände dürfen zum Beispiel an manchen Orten nicht länger gelagert werden, wenn sie den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden könnten.
Außerdem gelten in solchen Gebieten besondere Anforderungen für wassergefährdende Stoffe: So ist der Bau neuer Heizölverbraucheranlagen verboten. Weitere Einschränkungen gibt es für die Umwandlung von Grünland in Ackerland und für neue Bauvorhaben.
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