Verfahren eingestellt - Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Nino Ruschmeyer - wegen eines Formfehlers
thl. Winsen. Das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Winsener Stadtrat, Nino Ruschmeyer, ist eingestellt worden - wegen eines Formfehlers des Antragstellers.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, hatte Roderik Pfreundschuh von der AfD-Ratsfraktion wegen Ruschmeyers umstrittenen Äußerungen in der Ratssitzung im Februar den Liberalen angezeigt, weil er und seine Parteikollegen sich durch die Aussage „Wer sich mit Nazis gemein macht und sich immer nur halbherzig distanziert, ist kein Partner für uns“ beleidigt gefühlt hatten.
„Ich würde die Einstellung gern als Sieg für die Meinungsfreiheit feiern“, sagt Ruschmeyer. „Das wäre aber unehrlich, weil die Staatsanwaltschaft gar nicht mehr geprüft hat, ob hier eine Beleidigung vorlag oder nicht.“ Grund: Pfreundschuh, selbst erfahrener Rechtsanwalt, habe nämlich die Formvorschriften für einen Strafantrag nicht beachtet, sodass das Verfahren schon aus formellen Gründen einzustellen gewesen sei.
Nach Aussage des von Ruschmeyer beauftragten Strafverteidigers habe Pfreundschuh zwar den Strafantrag noch zurücknehmen wollen, da die AfD-Fraktion beschlossen hätte, die Angelegenheit politisch zu klären, allerdings war der Strafantrag nie wirksam gestellt gewesen.
Gleichzeitig habe Ruschmeyer allerdings im Rahmen seiner Verteidigung formwirksam Gegenstrafantrag gestellt, sodass ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Pfreundschuh einzuleiten war. Diesen Strafantrag habe er mit der Einstellung des Verfahrens gegen sich umgehend zurückgezogen.
„Ich habe es von Anfang an für einen Fehler gehalten, die Ermittlungsbehörden mit dieser Angelegenheit zu befassen“, sagt der Liberale. Er bedanke sich bei Polizei und Staatsanwaltschaft für die Arbeit und entschuldige sich gleichzeitig dafür, dass sie durch die Angelegenheit von ihrer eigentlichen Tätigkeit, nämlich für Sicherheit zu sorgen und „echte Kriminelle“ zur Verantwortung zu ziehen, abgehalten worden seien.
Es sei schon ein Witz, wenn diejenigen, die „Polizisten verdoppeln – Politiker halbieren“ plakatiert hätten, die Behörden wegen gekränkter Eitelkeit von der Arbeit abhalten würden, meint Ruschmeyer. „Und das, während die Einbruchszahlen im Landkreis Harburg von 2015 auf 2016 um über 20 Prozent gestiegen sind, während die Aufklärungsquote gesunken ist. Als ob es nicht schlimm genug wäre, dass die Landesregierung hier nicht gegensteuert, hält die selbsternannte Fundamentalopposition auch noch die Ermittlungsbehörden von sinnvoller Arbeit ab“, ätzt der Liberale.
Unklar sei noch, ob und wie die Sache weitergehe. Auf eine zweite Unterlassungsaufforderung, die er von Pfreundschuh erhalten habe, hat Ruschmeyer nämlich nicht mehr reagiert: „Eigentlich müsste er mich jetzt verklagen, was ich ausdrücklich begrüßen würde“, so der FDP-Chef. „Dann könnte ein für alle Mal geklärt werden, dass die Meinungsfreiheit für alle gilt.“ Er selber wolle die Justiz aber nicht von sich aus mit diesem „Kinderkram“ beschäftigen.
Dass es jetzt zu einer Zivilklage kommt, scheint aber eher unwahrscheinlich. „Wir haben in der Fraktion beschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen“, sagt Roderik Pfreundschuh. Deswegen habe er auch die Anzeige bereits zurückgenommen. „Auch, wenn ich selbst dagegen gewesen bin“, so der Anwalt. Zu dem Lapzus mit der Unterschrift sagt er: „Ich hätte die Strafanzeige bei der Polizei unterschreiben können, habe sie aber bereits vor dem Termin meiner Vernehmung zurückgezogen. Von daher hatte es sich erübrigt.“
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