Winsener FDP fordert Entlastung für Eltern und Unternehmen
Winsen: FDP-Gruppe will Stundung verwirklichen
thl. Winsen. Die Stundung der Elterngebühren zur Kinderbetreuung und die Stundung der Gewerbesteuer - das sind zwei Vorschläge, die die Gruppe FDP in einer Sitzung des "Sonderverwaltungsausschusses" am Dienstag, 14. April, zur Diskussion stellt.
"Dass die Betreuungsleistungen momentan nicht erbracht werden können, weil die Einrichtungen mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen sind, ist bekannt. Gleichzeitig stehen viele Eltern unter wirtschaftlichem Druck, weil auch dort vielfach die Einnahmen weggebrochen sind. Selbständige betrifft dies besonders", sagt Gruppenvorsitzender Nino Ruschmeyer und knüpft an einen Teil eines entsprechenden Antrages der Gruppe Grüne/Linke (das WOCHENBLATT berichtete) an.
Weiter sagt er: "Die Freien Träger haben ihre Mitarbeiter jetzt über die Kurzarbeitsregelungen freigestellt und sparen insoweit Kosten. Bei einer Gesamtlösung sollte dies unserer Ansicht nach zumindest mit berücksichtigt werden. Auch wüssten wir gern, ob und wie das Land sich hier an den Wenigereinnahmen beteiligen würde, bevor wir einen Erlass beschließen würden, den wir nach aktuellem Informationsstand freilich befürworten."
Aber nicht nur die Eltern, auch die örtlichen Unternehmen wollen die Liberalen entlasten. "Wir schlagen vor, dass die Forderungen aus der Gewerbesteuer aus Grundlagenbescheiden des Jahres 2020, die eine Fälligkeit bis zum 15. Mai auslösen, pauschal oder zumindest auf Antrag zunächst bis zum 15. August gestundet werden", so Ruschmeyer. "Die zur Bekämpfung des Coronavirus notwendigen Maßnahmen bedeuten schließlich erhebliche Einschnitte für das tägliche Leben und damit auch für die Gewerbetreibenden. Umsatzeinbußen wirken sich sofort und unmittelbar auf die Zahlungsfähigkeit der Betriebe aus. Liquidität wird gerade bei reduzierten Einnahmen von erheblicher Bedeutung sein."
Deswegen schlage man die zinslose Stundung vor. Dies Angebot solle pauschal und für alle Betriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ohne umfängliche Prüfung der Voraussetzungen gelten. Gleichzeitig solle den Betrieben angeraten werden, beim Finanzamt mit Hinweis auf die zu erwartenden Umsatzeinbußen eine Herabsetzung der Messbeträge zu erreichen. Ruschmeyer: "Dies wirkt sich für die Zukunft eins zu eins auf die Höhe der Gewerbesteuerzahlung aus."
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