Gewaltopfer haben Recht auf Entschädigung
Weisser Ring klärt auf
(pm). Opfer von Gewalttaten kennen oftmals ihr Recht auf Entschädigung nicht. Werden Menschen Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt, so steht ihnen per Gesetz eine Entschädigung zu. Darauf macht der Kreisverband Harburg-Land der Opferschutzorganisation Weisser Ring aufmerksam. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sichert bereits seit 1976 Gewaltopfern eine entsprechende Versorgung zu. Allerdings hat eine repräsentative Forsa-Umfrage des Weissen Rings jetzt ergeben, dass das Gesetz kaum...