Landkreis Harburg
Gesundheitsamt gibt Tipps, wie man gesund aus Urlaub zurück kommt

Wer in die Ferien startet, freut sich auf aufregende Erlebnisse und auf Erholung, studiert vorher womöglich die Reiseführer und die Tipps im Internet, und oft wird lange überlegt, welche Sehenswürdigkeiten besucht werden und welche Kleidung in den Koffer soll. Fragen der Gesundheit stehen aber oft nicht auf der Agenda. Das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg gibt angesichts der Sommerferien und der bevorstehenden Urlaubszeit Tipps, damit man entspannt in den Urlaub starten und gesund wieder zurückkommen kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter raten dazu, vor einer Urlaubsreise eine reisemedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung wird von vielen Haus- und Kinderärzten angeboten und ist kostenpflichtig. Infos zu reisemedizinischen Beratungen oder Reiseimpfungen stehen auf der Seite des Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin www.tropmed-hamburg.de/reisende-patienten/.

Unbedingt klären sollten Reisende, ob ein aktueller Impfschutz für die empfohlenen Standardimpfungen besteht. Das Gesundheitsamt bietet Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Möglichkeit, nach Terminabsprache kostenlos den Impfschutz für die von der Stiko empfohlenen Impfungen überprüfen zu lassen und bei Bedarf zu vervollständigen.

Eine zusätzliche Schutzimpfung ist bei Reisen in die Tropen empfohlen und beispielsweise bei Reisen in den Süden Deutschlands eine Impfung gegen die von Zecken übertragene FSME. Reiseimpfungen können von Haus- und Kinderärzten durchgeführt werden. Die Ausnahme bildet die Gelbfieberimpfung, die nur in Gelbfieberimpfstellen vorgenommen werden darf.

Wer auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, muss bei Flugreisen klären, ob eine Einnahme im Flugzeug notwendig ist. Für Asthmasprays und Heparinspritzen, die im Handgepäck mitgeführt werden, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Bei Reisen in nicht europäische Länder muss geprüft werden, ob die Einfuhr des Medikaments erlaubt ist und welche Vorausetzungen dafür gelten. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung der Einfuhr erforderlich oder eine sogenannte Überbeglaubigung der Verordnung des verschreibenden Arztes.

Betäubungsmittel dürfen grundsätzlich aufgrund ärztlicher Verschreibung nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Reisebedarf mitgenommen werden. Dabei ist vom verschreibenden Arzt ein Formular je verordnetes Medikament auszufüllen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Anschließend müssen die Formulare durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden (Infos und Formulare auf www.landkreis-harburg.de unter dem Suchbegriff „Betäubungsmittel“ ).

Reisemedizinische Beratungen, Reiseimpfungen und das Ausstellen von ärztlichen Attesten sind individuelle Gesundheitsleistungen und somit kostenpflichtig. Das Gesundheitsamt erhebt für Überbeglaubigungen und Beglaubigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln Gebühren.

Termine für die Impfsprechstunde des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, Überbeglaubigungen oder Beglaubigungen der Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln können unter Tel. 04171 – 6933553 vereinbart oder per E-Mail an: gesundheitsamt@lkharburg.de angefragt werden.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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