Winsen
Informationen zum Winterdienst

Da die winterlichen Witterungsbedingungen anhalten und auch weiterhin ähnliche Wetterbedingungen erwartet werden, will die Stadt noch einmal allgemein über die Regularien für den Winterdienst in Winsen informieren.

Die Pflichten der Grundstückseigentümer im Winter

Was?

Es geht um unsere Sicherheit auf den Fußwegen sowie auf kombinierten Geh- und Radwegen in Winsen bei Schnee und Eisglätte. Und da gilt das Motto: Jeder kehrt vor seiner Tür, oder besser: Jeder schippt und streut vor seiner Tür. Dann können Passanten auch bei winterlichen Wetterverhältnissen überall in Winsen gefahrlos die Wege nutzen.

Wer?

Die jeweiligen Anlieger sind räum- und streupflichtig. Das sind in der Regel die Eigentümer der angrenzenden - bebauten und unbebauten - Grundstücke. Bei vermieteten oder verpachteten Immobilien können sie die Räum- und Streupflicht auf die Mieter bzw. Pächter übertragen. Dies muss vertraglich festgelegt werden.

Wer nicht selbst zu Schneeschieber, Besen und Streusand greifen kann oder will, sollte sich mit Nachbarn absprechen oder gegebenenfalls einen privaten Winterdienst beauftragen. Nach aktueller Rechtsprechung müssen allerdings die räum- und streupflichtigen Anlieger die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes kontrollieren.

Wann?

Schnee und Glatteis müssen auf Bürgersteigen und Radwegen werktags bis 7 Uhr beseitigt sein, sonn- und feiertags spätestens bis 9 Uhr. Das Schneeräumen und Streuen ist bei Bedarf grundsätzlich bis 20 Uhr zu wiederholen.

Wie?

Schnee und Eis sind in der Regel auf dem Bürgersteig am Rand abzulagern, soweit dieser passierbar und der Wasserablauf gewährleistet bleibt. Ist der Platz zu eng, können zur Lagerung die nicht für den Verkehr bestimmten Bereiche des öffentlichen Raumes oder die eigenen privaten Grundstücksflächen dienen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Verkehr nicht behindert wird. Beim Streuen sollen grundsätzlich Sand und Splitt eingesetzt werden. Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden, nur in Ausnahmefällen darf bei extremer Glätte auf Streusalz zurückgegriffen werden. Das gilt vor allem für gefährliche Stellen an Gehwegen, wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie starken Gefälle- und Steigungsstrecken. Gullys und Einläufe in Entwässerungsanlagen (Sinkkästen) müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, um bei Tauwetter den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.

Wo?

Anlieger müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege, die kombinierten Geh- und Radwege sowie die Gossen von Schnee und Eis befreien. Letzteres nur, wenn die Verkehrsverhältnisse das zulassen. Gibt es keinen Gehweg (beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen), so muss ein Streifen in einer Breite von einem Meter neben der Fahrbahn oder an deren Rand geräumt und abgestreut werden, damit Fußgänger ungefährdet passieren können. Ferner muss an Bushaltestellen dafür gesorgt werden, dass die Fußgänger sicher zu den Buswartehäuschen gelangen und gefahrlos in die Busse ein- und aussteigen können. Auch Fußgängerüberwege müssen ungefährdet zu erreichen sein.

Und wenn nicht?

Kommt ein Anlieger seiner Pflicht zum Winterdienst nicht nach, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme auf seine Kosten anordnen. Weiterhin droht ein Bußgeld.
Kommt eine Person zu Schaden, kann Folge einer Vernachlässigung des Winterdienstes auch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den oder die Grundstückseigentümer sein. Außerdem kann die geschädigte Person zivilrechtliche Forderungen (Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld etc.) geltend machen.

Übrigens: Gebühren, die ein Anlieger für die Reinigung von Fahrbahn und Gosse zahlt, befreien ihn nicht vom Winterdienst.

Der städtische Part - Das macht die Stadt bei Schnee- und Eisglätte

Aufgaben:

Der städtische Winterdienst erstreckt sich auf die Fahrbahn der verkehrswichtigen Straßen, auf gekennzeichnete Fußgängerüberwege und vom Gehweg getrennte Bushaltestellen, auf Geh- und Radwege vor städtischen Liegenschaften sowie auf einige gesonderte Radwege. Die Verkehrsbedeutung der Straßen, deren Fahrbahn von Schnee und Eis befreit wird, ist dabei in drei Kategorien aufgeteilt. Zur Stufe I gehören die Hauptverkehrsstraßen und die Routen des Buslinienverkehrs. Die Straßen in den Gewerbegebieten zählen zur zweiten Kategorie. Und in der Bedeutung an dritter Stelle stehen die Zufahrten zu den Kindertagesstätten, die Straßen mit Gefälle und die öffentlichen Parkplätze.

Mitarbeiter:

Durchschnittlich fünf Mitarbeiter des Bauhofes werden im Winterdienst eingesetzt, die im Bedarfsfall an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 5 bis 22 Uhr räumen und streuen. Bei extremen Witterungslagen können es auch mehr Mitarbeiter sein, die den Kampf gegen Schnee und Eisglätte bereits ab 2 Uhr morgens bis 22 Uhr aufnehmen.

Fahrzeuge:

Es ist technisches Equipment gefragt: Für die wichtigsten Straßen in Winsen stehen sechs größere Fahrzeuge zur Verfügung, die als Schneepflug und Streuwagen umgerüstet sind. Erfahrungsgemäß dauert eine Runde durch die Hauptverkehrsstraßen der Luhestadt knapp sechs Stunden.

Mit drei Schmalspurschleppern beseitigen die Mitarbeiter auf allen Geh- und Radwegen vor städtischen Liegenschaften frühmorgens den Schnee und das Glatteis. Geräumt und gestreut werden damit auch die Radwege, die von Gehwegen getrennt verlaufen.

Weitere sechs Transporter sind im Winterdienst im Einsatz, um die besonderen Gefahrenstellen im öffentlichen Raum von Schnee und Eisglätte zu befreien, wie Fußgängerübergänge sowie Bus- und Schulbushaltestellen, die vom Gehweg getrennt sind. Dort greifen dann die Mitarbeiter zu Schneeschieber und Streueimer.

Umweltschutz:

Grundsätzlich gilt, Bäume und Pflanzen werden durch Streusalz gefährdet. Deshalb setzt der städtische Bauhof nur dort Salz ein, wo es aus Sicherheitsgründen oder für den Verkehrsfluss unbedingt notwendig ist. Durch den Einsatz einer modernen Feuchtsalzstreutechnik gelangt so im Vergleich zum Streuen mit einem Salz-Sand-Gemisch erheblich weniger Salz in die Umwelt. Auch biologisches Auftaugranulat kommt zum Einsatz.

Zu guter Letzt:

Hat der Bauhof sein "Pflichtprogramm“ absolviert und noch Winterdienstkapazitäten, so dehnt er seinen Einsatz abgestuft auch auf die Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung aus. Diese rein freiwillige Leistung kann allerdings erst und nur dann erbracht werden, wenn die notwendigen und pflichtigen Winterdienst-Aufgaben erfüllt sind.

Winterdienst-Telefon:

Bauhof: 04171 - 657500 oder per E-Mail an info@bauhof-winsen.de.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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