Bürgervotum ist unzulässig: B-Plan-Gegner in Nindorf scheitern an Bestimmungen der niedersächsischen Kommunalverfassung

Es wird wohl kein Bürgerbegehren geben. Das Vorhaben verstößt gegen das Gesetz | Foto: jd
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jd. Beckdorf-Nindorf. Erneut gerät ein Vorhaben in der Samtgemeinde Apensen in Konflikt mit dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): Kaum hat sich in der Gemeinde Apensen die Aufregung um die laut Kommunalverfassung ungültige Wahl von Vize-Rathauschefin Sabine Benden zur Apenser Gemeindedirektorin gelegt, ist das kommunale "Grundgesetz" Thema in der Gemeinde Beckdorf. Dort sind es allerdings nicht die Politiker, die gesetzliche Vorgaben nicht beachtet haben, sondern die Bürger. Es geht um den Beschluss des Rates, für den Ortsteil Nindorf einen Bebauungsplan aufzustellen. Dagegen wollte eine Anwohner-Initiative ein Bürgerbegehren starten. Doch ein Blick ins Gesetz zeigt: Das Bürgervotum ist nicht zulässig.

Die Entscheidung fiel mit denkbar knapper Mehrheit auf der letzten Sitzung des "alten" Beckdorfer Gemeinderates: Das Dörfchen Nindorf soll am Gänsebergweg in Nachbarschaft zum Landschaftsschutzgebiet "Estetal" ein kleines, rund 13 Bauplätze umfassendes Neubaugebiet erhalten. Vorausgegangen war ein monatelanges Abwägungs-Prozedere: Insgesamt vier Flächen wurden zunächst für das neue Wohngebiet ins Auge gefasst. Nach intensiven Beratungen und wiederholt vertagten Entscheidungen fiel die Wahl der Politiker auf den Gänsebergweg, die sogenannte Variante C.

Von den Gegnern der Gänseberg-Variante wurde kritisiert, dass an der entscheidenden Ratssitzung nur etwas mehr als die Hälfte der Politiker teilnahm. Der Beschluss der Politik sollte nun mit einem Bürgerbegehren ausgehebelt werden. Die Initiatoren wollten den Bürgern die Frage vorlegen, ob die Entscheidung für die Variante C aufgehoben wird. In der Begründung steckte ein bunter Strauß an Vorwürfen: Bedenken der Bürger würden nicht berücksichtigt, der Rat drücke Beschlüsse durch und die Interessen einzelner Grundeigentümer seien offenbar wichtiger als das Gemeinwohl, so die Kritik.

Gemeindedirektor Peter Sommer kam nach Sichtung des eingereichten Bürgerbegehenrs schnell zu einer klaren Einschätzung: "Das Vorhaben ist nicht mit dem Kommunalverfasungssgesetz vereinbar." Das Gesetz schließe Bürgerbegehren über Aufstellung, Änderung und Aufhebung - das wäre in Nindorf der Fall - von Bauleitplänen audrücklich aus, so Sommer: "Das habe ich auch den Initiatoren mitgeteilt". Doch die wollten die Angelegenheit noch nicht auf sich beruhen lassen und holten sich offenbar Rat beim Verein "Mehr Demokratie": Dort deckte man schließlich einen Formfehler Sommers auf: Laut Kommunalverfsaaung muss der Verwaltungsausschuss darüber entscheiden, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist.

"Das holen wir jetzt nach", sagt Sommer: "Ein anderes Ergebnis wird dabei aber auch nicht herauskommen." Eine Entscheidung zugunsten eines Bürgerbegehrens würde gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. "In diesem Fall wäre ich gezwungen, die Kommunalaufsicht anzurufen."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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