Der Kita-Anbau in Beckdorf wird kleiner
Nur noch zwei Krippengruppen geplant / Amtsgericht Buxtehude lehnt Eintrag ab
ab. Buxtehude. Mehrere Stolpersteine beim geplanten Anbau am Beckdorfer Kita-Gebäude am "Waldfrieden 14": Zum einen hat das Amtsgericht Buxtehude die Eintragung des Erbbaurechtes für einen "fiktiven" Geltungsbereich abgelehnt. Zum anderen hat die Landesschulbehörde keine Neubauförderung zugesagt. Der Samtgemeinderat hat darum auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, im Anbau nur zwei statt der vorgesehenen drei Krippengruppen einzurichten. Aus Kostengründen.
Wie berichtet, hatte es im vergangenen Jahr viel Streit und kontroverse Diskussionen um die Kita-Erweiterung gegeben. Die gipfelte in dem Rücktritt des damaligen Bürgermeisters Siegfried Stresow, der das Projekt gerne in Beckdorfer Hand gesehen hätte. In der Vergangenheit sei das immer der Fall gewesen: Die Gemeinde habe gebaut, die Samtgemeinde das Gebäude anschließend gemietet, argumentierte Stresow.
Doch der Samtgemeinderat stimmte mehrheitlich dafür, dass die Samtgemeinde Apensen, zukünftiger Träger der Kita, die Realisierung des Anbaus komplett übernimmt.
Eintragung wird abgelehnt
Grundstück und Gebäude der bestehenden Kita gehört der Beckdorfer Gemeinde und wird von der Samtgemeinde als Kita-Träger angemietet. Die Gemeinde Beckdorf hatte das neue Grundstück für den Anbau bereits erworben. Im August 2018 beschloss der Beckdorfer Rat, der Samtgemeinde das Grundstück in einem Erbbaurechtsvertrag für 90 Jahre zur Verfügung zu stellen. Dem Amtsgericht Buxtehude gefielen die Planungen nicht: Es lehnte die Eintragung des Erbbaurechtes ab. Die Gerichte seien sich nicht einig, ob eine solche Eintragung vorgenommen werden dürfe, so eine Mitarbeiterin des Amtgerichtes. Aus ihrer Sicht gebe es nur eine Möglichkeit: Das Erbbaurecht müsse auf dem gesamten Grundstück eingetragen werden, mit vorhandenem als auch neuem Bestand.
Keine drei Krippengruppen
Vorgesehen war, dass die in der nahe gelegenen Kita-Außenstelle "Waldfrieden 2" untergebrachte Krippengruppe in den Anbau umzieht. Somit hätte es insgesamt drei Krippengruppen gegeben. Doch von der Landesschulbehörde musste die Samtgemeindeverwaltung erfahren, dass es keine Neubauförderung gibt, wenn die Gruppe verlegt wird. Der Samtgemeinde würden die eingeplanten 180.000 Euro (12.000 Euro pro Platz) fehlen. Dazu müsste die Samtgemeinde, würde die Krippengruppe im "Waldfrieden 2" umziehen, Fördermittel in Höhe von rund 72.219 Euro zurückzahlen - unvorhergesehene Kosten von rund 252.000 Euro.
Stand der Planung
Die verantwortliche Architektin wurde bereits gebeten, einen Anbau in einer kleineren Version zu entwerfen und auch die Kosten neu zu berechnen. Der Entwurf für drei Krippengruppen wäre mit ca. 2,46 Mio. Euro zu Buche geschlagen, für zwei Krippengruppen nur noch mit 2,2 Mio. Euro. Insgesamt sind das 0,5 Mio. Euro, die der verschuldete Apenser Haushalt nicht stemmen muss.
Der Großteil des Samtgemeinderates hat darum entschieden: Es gibt im Anbau nur zwei Krippengruppen. Und der "Waldfrieden 2" bleibt so, wie er ist. Beckdorfs Bürgermeister Jan Gold ärgerte sich über diese Entscheidung: "Hätten wir gebaut wie geplant und hätte sich der Rat nicht eingemischt, hätte es drei Gruppen gegeben. So können wir auch angedachte Synergieeffekte zwischen den Erzieherinnen nicht nutzen."
Redakteur:Alexandra Bisping |
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