Wahl in Apensen ist null und nichtig: Votum für Rathaus-Vizechefin Sabine Benden verstößt gegen das Gesetz
jd. Apensen. Wieder einmal steht der Name Apensen für ein handfestes Polit-Debakel: In der vergangenen Woche verlor Samtgemeinde-Bürgermeister Peter Sommer sein Amt als Apenser Gemeindedirektor. Stattdessen hievte eine Ratsmehrheit aus CDU und Freier Wählergemeinschaft (FWG) Sommers Verwaltungs-Stellvertreterin Sabine Benden auf den Posten. In einer Kampfabstimmung unterlag Sommer mit sechs zu acht Stimmen.
Nun führten WOCHENBLATT-Recherchen zum einem politischen Erdbeben im Apenser Rathaus: Bendens Wahl ist null und nichtig! Das Votum verstößt eindeutig gegen die niedersächsische Kommunalverfassung. De facto ist Sommer Gemeindedirektor.
Doch wie konnte es nach Feuerwehr-Skandal und ähnlichem Politzoff zu diesem erneuten politischen Desaster in Apensen kommen? Im kommunalen "Grundgesetz", dem Niedersächsischen Kommunalverfassungs-Gesetz (NKomVG), gelten seit dem 1. November einige Änderungen. Dazu zählt eine Neufassung des Paragraphen 106, in dem es um das Amt des Gemeindedirektors geht: Dort heißt es klipp und klar, dass diese Funktion dem Samtgemeinde-Bürgermeister zufällt, wenn dieser "dazu bereit ist".
"Sommers Kandidatur ist ganz klar als Bereitschaft zu werten, das Amt des Gemeindedirektors zu übernehmen", erklärt der "Kommunalrechts-Papst" Robert Thiele auf WOCHENBLATT-Anfrage. Der ehemalige Ministerialdirigent und Rechtsexperte, der den grundlegenden Kommentar zum NKomVG verfasst hat, bezeichnet die Abstimmung zugunsten Bendens als "gegenstandslos und unwirksam, da sie ohne jede Rechtsgrundlage erfolgte."
Das WOCHENBLATT hakte auch beim niedersächsischen Innenministerium nach. Das wurde hellhörig und gab den Fall an den Landkreis Stade als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde weiter. "Wir mussten aber nicht einschreiten", sagt Kreis-Pressesprecher Christian Schmidt. Die Kommunalaufsicht habe die Gemeinde Apensen kontaktiert, die auf die neue Sachlage bereits reagiert habe.
Drama wird zur Polit-Posse
"Ich bin amtierender Gemeindedirektor von Apensen" - Diese Aussage von Apensens Samtgemeinde-Bürgermeister Peter Sommer will der neugewählte Apenser Bürgermeister Frank Buchholz (FWG), der ein erklärter Gegner Sommers ist, so nicht hinnehmen. "Sommer und ich passen nicht zusammen", sagte Buchholz dem WOCHENBLATT.
Die Tatsache, dass Benden gegen ihren eigenen Chef antrat, wurde von Kritikern als "unwürdiges Schauspiel" bezeichnet. Es war von "Königsmord" die Rede. Nun driftet der nächste Akt in eine ganz andere Richtung: Aus dem Drama wird eine "Polit-Posse", bei der das niedersächsische Innenministerium mit am Drehbuch geschrieben hat: Den entscheidenden Passus in der Neufassung des niedersächsischen Kommunalverfassungs-Gesetzes (NKomVG), mit dem das bisherige Prozedere der Gemeindedirektor-Wahl aufgehoben wurde, strickten die Verantwortlichen in Hannover mit heißer Nadel. Die Gesetzesnovelle trat erst zwei Tage vor der konstituierenden Ratssitzung in Kraft.
"Über die Neuerungen hat uns das Ministerium nicht informiert", sagt Sommer: "Das ist unglücklich gelaufen".
Der alte und neue Gemeindedirektor hat die Fraktionen bereits über die neue Sachlage in Kenntnis gesetzt: "Der Rat wird am kommenden Donnerstag noch einmal tagen und quasi die konstituierende Sitzung fortführen." Wahrscheinlich werde dann auch über das Amt der stellvertretenden Gemeindedirektors neu entschieden, so Sommer. Zunächst war Kerstin Zegenhagen aus Bendens Bauamt gewählt worden. Sommer hält es für denkbar, dass Benden nun diesen Posten übernimmt, den sie auch in der vergangenen Wahlperiode innehatte: "Zwischen uns beiden gibt es wegen dieser Sache keinen Streit."
Wie der Streit zwischen Sommer und Buchholz ausgehen wird, ist allerdings offen: Buchholz hat erklärt, selbst die Aufgaben des Gemeindedirektors übernehmen zu wollen. Das ist laut Kommunalverfassung theoretisch möglich. Doch Sommer sieht das anders: "Die Entscheidung, in Apensen zweigleisig mit einem Bürgermeister und einem Gemeindedirektor zu fahren, ist vom Rat in der konstituierenden Sitzung rechtskräftig gefasst worden und kann nicht mehr umgestoßen werden."
Buchholz habe daher keine Möglichkeit mehr, sich umzuentscheiden und selbst als Gemeindedirektor zu fungieren. Es bleibt vorerst offen, wie es in der Gemeinde Apensen weitergeht. Sommer will mit allen Beteiligten zunächst Gespräche führen.
Rathauschef hat wieder Zugriffsrecht
Was hat es mit der Neufassung des Paragraphen 106 NKomVG auf sich? Das WOCHENBLATT fragte beim niedersächsischen Innenministerium nach. "Der Samtgemeinde-Bürgermeister erhält bereits wie bis 2011 wieder das Zugriffsrecht auf die Verwaltungsaufgaben in einer Mitgliedsgemeinde, wenn der ehrenamtliche Bürgermeister sich auf die repräsentativen Funktionen beschränken will", erläutert Pressesprecher Philipp Wedelich. Diese Gesetzesänderung sei auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände erfolgt.
Tatsächlich erscheint es sinnvoll, dass die Rathauschefs selbst darüber entscheiden, welche Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen auf Gemeinde-Ebene betraut werden. Schließlich müssen sie dafür sorgen, dass im Rathaus "der Laden läuft". Da sind politische Ränkespiele wenig hilfreich. "Wenn der Samtgemeinde-Bürgermeister die Übernahme nicht ablehnt, geht das Amt des Gemeindedirektors kraft Gesetzes auf ihn über", so Wedelich.
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