Rettungsgasse innerorts?
Bayerisches Oberstes Landesgericht urteilt

- Es ist immer wichtig, eine Rettungsgasse für die Hilfskräfte zu bilden
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Müssen Fahrer innerorts auf Bundesstraßen eine Rettungsgasse bilden? Diese Frage sorgte
kürzlich für Aufsehen vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Ein Autofahrer wurde in
erster Instanz vom Amtsgericht Augsburg wegen angeblicher Weigerung, auf einer
autobahnähnlichen Bundesstraße innerorts eine Rettungsgasse zu bilden, zu einer Geldbuße
und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
„In der Berufung entschied das Bayerische Oberste Landesgericht jedoch, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht“, berichtet Christian Marnitz, Rechtsanwalt für eine große Partnerkanzlei von Geblitzt.de und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rettungsgassen nur außerorts
Wann in Deutschland Rettungsgassen gebildet werden müssen, regelt Paragraf 11, Absatz 2
der Straßenverkehrs-Ordnung. „Er besagt, dass Autofahrer auf Außerortsstraßen mit
mindestens zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung eine Rettungsgasse bilden müssen, wenn
der Verkehr stockt oder zum Stillstand kommt, damit Rettungskräfte freie Fahrt haben“, erklärt
Marnitz. Innerorts ziehen Fahrzeuge hingegen üblicherweise an den rechten Fahrbahnrand, um
Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen. Auf Paragraf 11, Absatz 2 bezog sich auch das
Landesgericht in seinem Urteil (Az. 201 ObOWi 971/23). Die Vorschrift zur Rettungsgassenbildung gelte explizit nicht für innerstädtischen Verkehr auf Bundesstraßen. Selbst der autobahnähnliche Ausbau der Straße ändere daran nichts.
Harte Strafen bei Missachtung
Wenn Autofahrer ihre Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse außerorts missachten, drohen
ihnen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Grundsätzlich
dürfen Rettungsgassen nur von Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und
Rettungsdiensten befahren werden. Auch Motorradfahrer dürfen die Rettungsgasse im Stau
nicht verwenden, um schneller voranzukommen. Hier drohen bei Verstößen ebenfalls
empfindliche Strafen von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat
Fahrverbot.
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