Keine neuen Hinweise auf Verbleib von Timo Kraus

In der Sendung "Aktenzeichen XY" bat Moderator Rudi Cerne um Hinweise auf den vermissten Timo Kraus | Foto: Screenshot ZDF / mum
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Zeugenaufruf bei "Aktenzeichen XY" blieb ohne Wirkung / Welche Regelungen gelten bei Verschollenen?
(os). Nach dem Zeugenaufruf in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“ am Mittwochabend sind keine Hinweise auf den Verbleib des vermissten HSV-Managers Timo Kraus (44) eingegangen. Das erklärte Polizeisprecher Jan Krüger auf WOCHENBLATT-Nachfrage.
Wie berichtet, war der Merchandisingchef in der Nacht zum 8. Januar nach einer Feier am Hamburger Hafen spurlos verschwunden. Die genauen Umstände sind nach wie vor unklar. Kraus war offenbar in ein Taxi gestiegen, das ihn zum Hauptbahnhof bringen sollte. Weder dort noch in seinem Wohnort Buchholz kam er an, kehrte stattdessen an die Landungsbrücken zurück. Dort verliert sich jede Spur von Timo Kraus.
Wie ist die Versorgung der Familien geregelt, wenn jemand vermisst wird? Darüber hat das WOCHENBLATT mit Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Buchholz, gesprochen, der Mandaten bundesweit vertritt. „Um die Versorgung verbindlich zu regeln, ist es unerlässlich, dass eine Todeserklärung vorliegt“, erklärt Hennemann. Vom Grundsatz her gelte, dass ein Verschollener nach zehn Jahren auf Antrag der Angehörigen für tot erklärt werden kann. Das sei für die Angehörigen emotional fürchterlich, rechtlich aber notwendig.
Ausnahmen für den Grundsatz gelten u.a. nach Schiffsunglücken, nach denen bereits nach sechs Monaten die Todeserklärung beantragt werden kann, sowie nach Flugzeugabstürzen, bei denen es eine Drei-Monats-Regelung gibt.
Es gibt auch eine Ein-Jahres-Regelung, bei der neben der Verschollenheit eine unmittelbare Lebensgefahr nachgewiesen werden muss. Hennemann nennt ein Beispiel: Ein Mann fährt jedes Jahr zum Wandern in die Berge. Er tut das erneut, verabschiedet sich zu seiner Tour, wobei er von Zeugen beobachtet wird, bis er ein bekanntes Eisfeld erreicht. „Wenn er dann plötzlich verschwindet und nicht mehr auftaucht, gibt es nach der Sonderregelung genügend Anzeichen, dass Verschollenheit in Kombination mit Lebensgefahr durch das Eisfeld vorliegt“, so Hennemann. Vielen Menschen seien die verschiedenen Regelungen bei Verschollenheit nicht bewusst.
Auch einen zweiten Irrglauben will der Fachanwalt ausräumen: dass eine Lebensversicherung nach einer Selbsttötung per se nicht ausbezahlt wird. Diese Regelung gelte eingeschränkt nur für die ersten drei Jahre nach dem Abschluss einer Lebensversicherung, betont Hennemann. Innerhalb der ersten drei Jahre werde die Summe dennoch ausgezahlt, wenn die Selbsttötung „auf einen die freie Willensbestimmung ausschließenden, krankhaften Zustand“ zurückzuführen sei. Beispiel aus der Praxis: Ein Manager fiel nach einer Messe aus dem zehnten Stock eines Hotels. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil sie von einer bewussten Selbsttötung ausging und der Vertragsabschluss für die Lebensversicherung weniger als drei Jahre zurücklag. Durch aufwendige medizinische Untersuchungen auf Hennemanns Veranlassung konnte nachgewiesen werden, dass der Mann aufgrund eines Krampf-Anfalls nicht Herr der Lage war und deshalb aus dem Fenster fiel.

In der Sendung "Aktenzeichen XY" bat Moderator Rudi Cerne um Hinweise auf den vermissten Timo Kraus | Foto: Screenshot ZDF / mum
Fachanwalt Jürgen Hennemann
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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