Parkzonen in Buchholz
Hinweisschilder lesen hilft gegen Falsch-Parken-Ticket

Eigentlich nicht zu übersehen: Diese Schilder stehen an insgesamt neun Standorten in der Buchholzer Innenstadt
  • Eigentlich nicht zu übersehen: Diese Schilder stehen an insgesamt neun Standorten in der Buchholzer Innenstadt
  • hochgeladen von Oliver Sander

Als "regelrecht hinterhältig" empfindet eine WOCHENBLATT-Leserin das Falsch-Parken-Ticket, das sie jüngst in der Buchholzer Innenstadt kassierte. Ihr sei nicht klar gewesen, dass sie dort, wo sie ihren Pkw abstellte, einen Parkschein benötige. Das WOCHENBLATT erklärt die Situation.
Was war geschehen? Die Frau hatte in der Buchholzer Innenstadt eingekauft und ihr Fahrzeug in der Nähe des Famila-Marktes abgestellt. Dort, hinter einer kleinen Mauer, steht ein Parkautomat, zwei Parkplätze sind für E-Fahrzeuge ausgewiesen. Zwar gebe es an der Zufahrt zum Famila-Parkplatz einen Hinweis auf die Kostenpflicht für das Parken, erklärt die Pkw-Fahrerin. Das sei eindeutig, stehe aber für sie in keinem Zusammenhang mit dem Parkplatz, auf dem sie ihren Pkw abstellte. Sie habe sich an den dort stehenden E-Autos orientiert, in denen lediglich Parkscheiben lagen.
Zur Problemlösung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Autofahrerinnen und Autofahrer schauen in Zukunft genauer auf die vorhandene Beschilderung oder die Stadt macht noch deutlicher, dass in der gesamten Innenstadt das Parken kostenpflichtig ist - mit Ausnahme extra ausgewiesener Stellplätze für E-Fahrzeuge. Denn klar ist: An allen wichtigen Einfallstraßen stehen an insgesamt neun Standorten auf beiden Straßenseiten Hinweisschilder, dass dort eine Parkzone beginnt. Grob kann man sagen: Wer sich nördlich der Bahnstrecke Bremen-Hamburg innerhalb des Ringes Bremer Straße (ab Kreuzung Heinrichstraße/Königsberger Straße), Schützenstraße, Hamburger Straße, Kirchenstraße befindet, muss fürs Parken bezahlen. 
Fürs Parken nicht bezahlen müssen Besitzer von E-Fahrzeugen. Um die Attraktivität der elektrisch betriebenen Autos zu erhöhen, hatte der Stadtrat beschlossen, an verschiedenen Stellen gesonderte Parkplätze für sie auszuweisen. Dort können die E-Fahrzeuge für zwei Stunden während des Ladevorgangs kostenlos geparkt werden, eine Parkscheibe muss ins Fahrzeuginnere gelegt werden. Auch die Beschilderungen für die Sonderstellflächen sind eindeutig. Die Chancen der Pkw-Fahrerin, mit einem Widerspruch gegen das "regelrecht hinterhältige" Falsch-Parken-Ticket Erfolg zu haben, dürften deshalb gen null gehen. (os).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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