Neue Corona-Verordnung gilt frühestens ab Sonntag
OVG Lüneburg setzt 2G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen außer Kraft!
Update: Weihnachten bis Neujahr gelten in Niedersachsen strengere Corona-Regeln. Das Land ruft vom 24. bis 2. Dezember die Corona-Warnstufe 3 aus. Das teilte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitagnachmittag mit.
Zusätzlich werden private Zusammenkünfte auf maximal 25 geimpfte, bzw. genesene Personen begrenzt. Für Veranstaltung soll 2G-Plus gelten, Diskotheken müssen geschlossen bleiben.
An Schulen ist die Präsenzpflicht ab 20. Dezember aufgehoben, damit können die Schüler auf Antrag der Eltern bereits drei Tage vor Ferienbeginn vom Unterricht befreit werden.
(os). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die 2G-Plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit kann die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen nicht wie geplant ab dem morgigen Samstag, 11. Dezember, in Kraft treten, sondern vermutlich erst einen Tag später am Sonntag, 12. Dezember. Die Landesregierung prüft derzeit mögliche rechtliche Auswirkungen. Darüber wollen Ministerpräsident Stephan Weil und Kulturminister Grant Hendrik Tonne später am Nachmittag in einer Pressekonferenz berichten.
Die Richter am OVG urteilten, dass der mit der 2G-Plus-Regelung verbundene vollständige Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen unangemessen sei und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Niedersachsen keine notwendige Schutzmaßnahme darstelle. Der Zugang zu körpernahen Dienstleistungen dürfe auch für Ungeimpfte "nicht vollständig verschlossen werden". Verschiedene Bürger hatten sich gegen die Anwendung der 2G-Plus-Regel in geschlossenen Räumen wie Theatern, Sportanlagen oder Diskotheken gewandt.
Durch die Verschiebung der neuen Corona-Verordnung entfällt auch die ab dem morgigen Samstag, 11. Dezember, geplante 2G-Regel im Einzelhandel. Ob diese Bestand hat, ist derzeit ungewiss.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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