Bundessozialgericht verhandelt über Direktversicherungsopfer
"Vorsorgegedanke wurde ad absurdum geführt"
os. Hollenstedt. "Wer fürs Alter vorsorgt, sollte belohnt werden. Dieser seit Jahrzehnten propagierte Gedanke wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004 ad absurdum geführt!" Das erklärt der Vorstand des Vereins "Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner" in einer Pressemitteilung. Anlass ist die wohl entscheidende Revisionsverhandlung des Bundessozialgerichts in Kassel im Fall Herbert Heins am Dienstag, 17. März, ab 16 Uhr. Es geht um die Doppelverbeitragung von...