Aufgeweichte Ausbauregeln in Buchholz

Nur der obere Teil der Lohbergenstraße soll ausgebaut werden...
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Beim Sandweg Lohbergenstraße dürfen die Anlieger doch wieder über das „Ob“ entscheiden

os. Buchholz. Im Jahr 2008 hatten die Buchholzer Lokalpolitiker und der damalige Bürgermeister Wilfried Geiger die Faxen dicke. Der Stadtrat beschloss, dass die Anlieger fortan beim Ausbau der Sandwege in der Nordheidestadt nicht mehr über das „Ob“, sondern nur noch über das „Wie“ entscheiden dürfen. Das funktionierte seitdem gut, doch jetzt sorgt die Aufweichung der strengen Ausbauregeln für Diskussionen.
Hintergrund: Die Verwaltung schlägt vor, die Lohbergenstraße, die in diesem Jahr im Mehrjahresausbauprogramm steht, nur in Teilen auszubauen. Demnach soll der Bereich zwischen dem Heidekamp und dem Fuhrenkamp ausgebaut und die Anlieger laut Straßenausbaubeitragssatzung zur Kasse gebeten werden. Der untere Bereich der Straße zwischen Wiesenstraße und dem Seppenser Mühlenweg soll dagegen als Sandweg mit Kopfsteinpflasterpassagen bestehen bleiben, die Anwohner müssen nicht zahlen.
Das WOCHENBLATT fragte in der Verwaltung nach, warum es eine Sonderregelung für die Lohbergenstraße geben soll. Für die Lohbergenstraße gebe es keinen Bebauungsplan, anders als bei den anderen Sandwegen, die in den vergangenen Jahren ausgebaut wurden, erklärt Jürgen Steinhage, Leiter Betriebe bei der Stadt Buchholz. Deshalb müsse man ein Ersatzverfahren anwenden. Folge: Nach §125 des Baugesetzbuchs müssen die Anwohner in diesem Fall über den potenziellen Ausbau befragt werden. Im unteren Teil der Lohbergenstraße waren 100 Prozent der Anlieger gegen den Ausbau, an dem sie sich zum Teil mit mehreren Zehntausend Euro hätten beteiligen müssen. „Wir haben uns dann gefragt, ob wir gegen den Willen aller Anwohner ausbauen müssen und uns dagegen entschieden“, erklärt Buchholz‘ Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse. Die Lohbergenstraße werde aus verkehrstechnischen Gründen nicht als Durchgangsstraße benötigt, betonte Röhse. Zudem habe es seit der Durchfahrtsperre im Jahr 2013 keine Beschwerden gegeben. Den oberen Teil der Lohbergenstraße müsse man dagegen ausbauen, weil dort durch den starken Verkehr u.a. zum dortigen Kindergarten und zur Wiesenschule der Unterhaltungsaufwand erheblich sei, betonte Röhse.
Übrigens: Der Bauausschuss empfahl jüngst mehrheitlich, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Das Thema Lohbergenstraße wird noch einmal im Verwaltungsausschuss am 18. Mai sowie abschließend im Stadtrat am 23. Mai beraten.

MOMENT MAL

Rechtlich o.k. - strategisch unklug

Die Empfehlung, die Lohbergenstraße nur in Teilen auszubauen, mag rechtlich in Ordnung sein. Strategisch schlau ist sie nicht, denn sie wirft Fragen auf.
Warum wird erst in der Drucksache zum Straßenausbau das fehlende Planungsrecht thematisiert? Warum folgt die Verwaltung bedingungslos den Sorgen der Anwohner, dass die Verkehrssicherheit durch eine eventuelle Öffnung der Lohbergenstraße gefährdet sei, und belastet damit weiterhin einseitig die Anwohner der Straßen, über die der Ausweichverkehr führt? Warum profitieren die Anwohner des unteren Teils der Lohbergenstraße zum zweiten Mal von einer Baumaßnahme - nach der Sperrung im Jahr 2013 jetzt der Nicht-Ausbau? Könnte es sein, dass dort Bürger leben, die bekanntermaßen einen guten Draht zu den Entscheidungsträgern haben?
Wenn andere Gründe gegen den Ausbau stehen, schließlich gibt es dort Anlieger mit sehr großen Grundstücken, sollte die Verwaltung das benennen, denn sonst bleibt die Transparenz auf der Strecke.
Ganz nebenbei schafft sich die Stadt ein Problem für die Zukunft, denn die Anwohner der jetzt noch zum Ausbau anstehenden Sandwege werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den kostenpflichtigen Ausbau vor ihrer Haustür zu verhindern - Grundstücksverkäufe inklusive. Oliver Sander

Nur der obere Teil der Lohbergenstraße soll ausgebaut werden...
... der untere Teil soll dagegen im Ursprungszustand verbleiben
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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