Buchholz
CDU fordert Videoüberwachung gegen Vermüllung an Altglascontainern

Bernhard Unger (re.) und Max Müller verlangen ein entschiedenes Vorgehen gegen den Vandalismus und die illegale Müllentsorgung an Altglas- und Altkleidercontainern  | Foto: CDU
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Andauernd werden die Standorte von Altglas- und Altkleidercontainern zugemüllt mit Hausabfällen, Möbeln, Autoteilen und vielem mehr oder die Container gar angezündet - die Dummheit, Ignoranz und Dreistigkeit  mancher Zeitgenossen ist unfassbar. Ein entschiedenes Vorgehen gegen den Vandalismus und die illegale Müllentsorgung an Altglas- und Altkleidercontainern fordert jetzt die CDU-Fraktion im Buchholzer Stadtrat. Mit einer offiziellen Anfrage an die Verwaltung möchte die Fraktion prüfen lassen, ob die Möglichkeit einer Videoüberwachung an besonders betroffenen Standorten besteht.

Ein wachsendes Problem für Stadtbild und Sicherheit

In der Buchholzer Innenstadt sowie in den Ortschaften häufen sich Brandstiftungen an Altkleidercontainern, mutwillige Zerstörung von Glasflaschen sowie illegale Müllentsorgung. "Sperrige Abfälle wie Autoteile oder Kindersitze werden einfach abgeladen, statt fachgerecht entsorgt zu werden", berichtet Bernhard Unger, Ortsbürgermeister in Holm-Seppensen. "Das ist nicht nur eine Beeinträchtigung des Stadtbildes und ein Kostenfaktor für die Stadt, sondern auch ein wachsendes Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger", so Unger weiter. Zudem geht von herumliegenden Glasscherben oder brennenden Containern eine besondere Gefahr für Anwohner und Umwelt aus.

Positive Erfahrung mit Videoüberwachung in anderen Städten

Ein Blick in andere Kommunen zeige, dass Videoüberwachung eine wirkungsvolle Maßnahme sein könne. So hat die Stadt Garbsen im vergangenen Jahr eine Videoüberwachung an einer Wertstoffinsel installiert – mit positiven Effekten: Die illegale Müllentladung sei spürbar zurückgegangen. Auch Burgwedel habe auf Videoüberwachung gesetzt, und Hemmingen prüfe derzeit die Umsetzung. Diese positiven Erfahrungen möchte die CDU nun auch für Buchholz nutzbar machen.

Max Müller, CDU-Fraktionsgeschäftsführer, betont: „Die zunehmende Vermüllung und Zerstörung an unseren Altglas- und Altkleidercontainern ist nicht mehr hinnehmbar. Wir brauchen jetzt wirksame Maßnahmen, um dem Vandalismus und der illegalen Müllentsorgung endlich Einhalt zu gebieten. Die positiven Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass Videoüberwachung ein effektives Mittel sein kann.“

Fragen an die Verwaltung zur Umsetzbarkeit

Die CDU-Fraktion möchte von der Verwaltung wissen, ob eine solche Videoüberwachung logistisch und rechtlich an betroffenen Standorten umsetzbar ist und ob von Seiten der Stadt weitere Maßnahmen geplant sind, um den Vandalismus und die illegale Müllentladung zu reduzieren. Bernhard Unger und Max Müller unterstreichen abschließend: „Wir erwarten von der Verwaltung pragmatische Lösungen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.“

Die Fragen der CDU an die Buchholzer Verwaltung:

  1. Ist es logistisch sowie rechtlich möglich, die häufig betroffenen Altglas- und Altkleidercontainer im gleichen Rahmen wie in Garbsen per Video zu überwachen?
  2.  Besteht die Möglichkeit, dass sich die Pächter der Flächen für Altglas- und Altkleidercontainer an den Kosten für die Videoüberwachungsanlagen beteiligen?
  3. Gibt es seitens der Stadt Buchholz weitere Überlegungen oder Pläne, um den Vandalismus und die illegale Müllentsorgung an den Altglas- und Altkleidercontainern einzudämmen?

In Tostedt wurde ein Containerstandort aufgegeben

Vermüllung und Vandalismus an Altglas- und Altkleidercontainern sind leider überall ein Problem. In Tostedt bestand dieses Problem viele Jahre lang am Containerstandort Harburger Straße - unmittelbar neben dem Kompostplatz, auf dem Kleinmengen an Haus- und Gewerbeabfällen gegen eine geringe Gebühr abgegeben werden können. Bereits im Jahr 2010 setzte sich die Politik daher mit einer möglichen Videoüberwachung des Platzes auseinander. Die schied damals aber aus, da Kameras in öffentlichem Raum nur aus Gründen der Gefahrenabwehr installiert werden dürfen - auch wenn ein Schild auf die nicht vorhandene Videoüberwachung hinwies. Die Samtgemeinde Tostedt gab den Containerstandort daher 2017 auf.

Damit eine Kameraüberwachung rechtlich einwandfrei ist, muss eine klare Häufung von Verstößen nachgewiesen werden. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper stellte am Beispiel Garbsen in einem NDR-Interview klar: "Einfach so eine Videoüberwachung zu installieren, das geht nicht. Dafür ist der Grundrechtseingriff zu groß. Es ist wichtig, dass diese Anlage dazu beiträgt, eine illegale Müllablage-Situation zu bereinigen." Die Kameras müssten klar erkennbar sein. Außerdem dürften keine Aufnahmen gespeichert werden.

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