Zwischen Gerstenkamp und Feldkamp darf kein Reihenhaus mehr gebaut werden
Das verhinderte Neubaugebiet in Buchholz

In den gelben Bereichen ist die Infrastruktur vorbereitet, Häuser werden dort aber nicht mehr gebaut | Foto: Skizze: MSR
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os. Buchholz. Wer auf "Google Maps" von oben auf die Stadt Buchholz schaut, dem wird ein merkwürdiges Detail im Südwesten der Kernstadt auffallen: Zwischen dem Feldkamp und dem Gerstenkamp sind Straßen eingezeichnet und sogar benannt. Nur: Dort, in direkter Nachbarschaft zu einer Reihenhaussiedlung, wohnt kein einziger Bürger. Warum gibt es dann eine Infrastruktur? Das WOCHENBLATT hat bei der Stadtverwaltung nachgefragt.
Das betreffende Gebiet, das heute weitgehend von Bäumen bedeckt ist und als Naherholungsgebiet dient, ist Bestandteil des Bebauungsplans "Buchholzer Berg". Im Jahr 1977 habe ein Investor einen Teil des Areals entwickelt und mit Reihenhäusern bebaut, erklärt Stadtsprecher Heinrich Helms. Dann habe das benachbarte Unternehmen Merkel eine Normenkontrollklage angestrengt. Grund: Der Abstand der Wohnbebauung sei nicht genügend gewürdigt worden. Merkel produzierte bis 1993 u. a. Dichtungen, in den Emissionen war auch Asbest vorhanden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab der Klage statt und setzte einen Teil des Bebauungsplans "Buchholzer Berg" außer Kraft - genau den Teil, in dem die Infrastruktur bereits geschaffen wurde.
Die Einschränkung gilt bis heute. Zur Firma Pleiger, die heute in den Produktionsstätten des ehemaligen Unternehmens Merkel tätig ist, muss ein Abstand von mindestens 80 Metern eingehalten werden. Daran müsse sich die Stadt halten, weshalb eine Wohnbebauung auf dem Areal auch in Zukunft nicht möglich ist, betont Stadtsprecher Helms.

In den gelben Bereichen ist die Infrastruktur vorbereitet, Häuser werden dort aber nicht mehr gebaut | Foto: Skizze: MSR
Für den Verkehr vorbereitet, aber nicht genutzt: Wege in dem Waldstück zwischen Gerstenkamp und Feldkamp
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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