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Buchholz
Höhere Steuern für Gewerbetreibende sind Thema im Rat

Die Stadt Buchholz sucht nach zusätzlichen Einnahmequellen, u.a. ist sind Erhöhungen verschiedener Steuern Thema im Rat | Foto:  Adobe Stock/M.Schuppich
  • Die Stadt Buchholz sucht nach zusätzlichen Einnahmequellen, u.a. ist sind Erhöhungen verschiedener Steuern Thema im Rat
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Um das Stadtsäckel in Buchholz zu entlasten, gibt es eine Menge Ideen aus den Fraktionen. Diese reichen von der Erhöhung der Parkgebühren sowie von Vergnügungs- und Hundesteuer bis zur Anhebung der Gewerbesteuer. Darum geht es in der Ratssitzung am Dienstag, 10. Dezember 2024, um 18 Uhr in der Empore.

Die von der Gruppe SPD/Die Linke beantragte Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von derzeit 400 auf 410 v.H. bedeutet eine Erhöhung der zu zahlenden Gewerbsteuer um 2,5 Prozent. Während die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag "in Anbetracht der erheblichen finanziellen Herausforderungen des städtischen Haushaltes" zu folgen, sprechen sich FDP und CDU gegen eine Erhöhung der Gewerbesteuer aus, u.a. weil die Buchholzer Unternehmen schon genug belastet seien, den Firmen wichtiges Kapital für Investitionen in Innovationen und Arbeitsplätze genommen würde und ein Hemmnis sei, neue Betriebe anzusiedeln.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es seit dem Jahr 2015 keine Erhöhung mehr gegeben habe. Sie bezeichnet die jetzt beantragte Anhebung der Gewerbesteuer als moderat und nennt exemplarisch drei Beispiele dafür, was die beantragte Erhöhung für Unternehmen bedeutet:

1. Eine GmbH mit einem Gewinn vor Steuern von 300.000 Euro zahlt aktuell rund 42.000 Euro Gewerbesteuer auf diesen Gewinn. Durch die vorgeschlagene Erhöhung des Hebesatzes von 400 v.H. auf 410 v.H., würde die zu zahlende Gewerbesteuer um rd. 1.000 Euro auf dann 43.000 Euro steigen.
2. Ein Einzelunternehmer mit einem Gewinn vor Steuern von 100.000 Euro, der hierauf aktuell rd. 10.600 Euro Gewerbesteuern zahlt, würde nach der Anpassung des Hebesatzes rund 260 Euro mehr, also rd. 10.860 Euro pro Jahr zahlen.
3. Ein (Klein-)Unternehmer mit einem Gewinn von bis zu 24.500 Euro pro Jahr, würde bisher und auch bei einer Erhöhung des Hebesatzes keine Gewerbesteuer zahlen. Hintergrund ist, dass bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro anzuwenden ist.

Eine angemessene Höhe der Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Steuer sei unerlässlich. Ein Anhaltspunkt, welcher Hebesatz als angemessen gilt, liefern die Durchschnittswerte der Gewerbesteuer im Land Niedersachsen. Demnach lag der Hebesatz für die Gewerbesteuer im Landesdurchschnitt 2023 bei 412 v.H.

Im Jahr 2024 werden in den Nachbargemeinden folgende Hebesätze für die Gewerbesteuer erhoben:

  • Rosengarten 420 v.H. (Stand seit 2023)
  • Seevetal 390 v.H. (Stand seit 2015)
  • Winsen 400 v.H. (Stand 2024)
  • Buxtehude 435 v.H. (Stand 2024)
  • Hamburg 470 v.H. (Stand 2024)
  • Lüneburg 420 v.H. (Stand 2024).

Aktuell hat die Stadt Buchholz 856 Gewerbesteuerzahler. Rein rechnerisch würde die Stadt Buchholz durch die beantragte Erhöhung in 2025 und 2026 Mehrerträge in Höhe von 570.000 Euro bzw. 582.500 Euro generieren.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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