Bundestag beschloss Messerverbot
Schärfere Gesetze auch für Schusswaffen?
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag jetzt im Rahmen des "Sicherheitspaketes" der Ampelregierung auch ein umfassendes Messerverbot beschlossen. So soll es künftig ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie im Fernverkehr mit Bahnen, Bussen und Schiffen geben. Springmesser sollen ebenfalls weitestgehend verboten werden. Ausnahmen von dem Messerverbot sind bei Jägern möglich. Das WOCHENBLATT fragte bei der Jägerschaft nach, was sie von den neuen Bestimmungen und von einer eventuellen Verschärfung der Regelungen auch für Schusswaffen hält.
"Nach der Entscheidung in Berlin habe ich die Kreisverwaltung gebeten, einmal für Jägerinnen und Jäger genau zu dokumentieren, welche Art von Waffenausrüstung sie etwa bei Drückjagden mitführen dürfen. Wir wollen uns ja nicht aus Unwissenheit strafbar machen", betont Kreisjägermeister Norbert Leben (78) aus Schätzendorf gegenüber dem WOCHENBLATT.
"Alles, was die Zahl von Verbrechen minimiert, macht Sinn", erklärt Leben mit Blick auf die in der Politik immer wieder diskutierte Gesetzesverschärfung für Schusswaffen. Die Verantwortlichen sollten dabei jedoch nicht die Jäger noch stärker ins Visier nehmen. "Wir werden regelmäßig vom Verfassungsschutz und anderen Institutionen überprüft und kontrolliert und sind verärgert, mit welchem Misstrauen uns teilweise begegnet wird", macht Leben seinem Unmut Luft. Straftaten durch Jäger machten deutschlandweit nicht einmal ein Prozent der Delikte aus. Norbert Leben: "Das Problem sind nicht die legalen Waffen, wie wir Jäger sie besitzen, sondern die vielen illegalen Waffen, die im Umlauf sind."
Im Landkreis Harburg gibt es laut der Kreisverwaltung derzeit 7.746 gültige Waffenbesitzkarten (WBK), wobei eine Person mehrere WBK haben kann. Die Karten sind aufgeteilt in Standard-WBK (6.254 Stück), WBK für Sportschützen (1.263), Sammler (21), Sachverständige (2) und Vereine (206).
Insgesamt 4.856 Personen sind im Landkreis private Waffenbesitzer nach Erlaubnisgrund (eine Person kann mehrere Erlaubnisgründe haben, beispielsweise sowohl Jäger als auch Erbe als auch Waffensammler sein). Die Erlaubnisgründe gliedern sich wie folgt auf: Jäger (2.396 Personen), Sportschützen (1.662), Waffensammler (12), Waffensachverständige (2), Erben (282) und Altbesitz (501, Waffenbesitz vor Einführung und Registrierung im nationalen Waffenregister).
Die Zahl der registrierten Waffen in Privatbesitz nach Erlaubnisgrund beziffert der Landkreis mit 25.219. Davon sind: 1.104 Vereinswaffen, 15.465 Jagdwaffen, 5.037 Sportschützen-Waffen, 1.335 Waffen von Sammlern, 139 Waffen von Sachverständigen sowie 716 Erbwaffen und 1.041 Exemplare im Altbesitz.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.