Regelungen in Niedersachsen
Schule und Betreuung im verlängerten Lockdown

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne | Foto: Kultusministerium
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(bim). Was die Beschulung der Kinder und Jugendlichen sowie die Betreuung der Jüngsten in den Kindertageseinrichtungen angeht, geht Niedersachsen im verlängerten Lockdown eigene Wege. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (44, SPD) erklärte nach den Bund-Länder-Beratungen, Niedersachsen setze nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar auf Wechselunterricht, Distanzlernen und Notbetreuung als Eckpfeiler für ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Corona-Lockdown.
"Mir war sehr wichtig, dass wir dabei einen Weg finden, der deutliche Kontaktreduzierungen erzeugt, aber auch Bildung und Betreuung vor allem für die Jüngsten sicherstellt und Zukunftschancen sichert. Wir haben ein tragfähiges Konzept für Bildung im Lockdown", meint Tonne.
Auf Anfrage teilte das Kultusministerium mit, dass es sich keineswegs um einen Alleingang Niedersachsens handele, sondern die Maßnahmen auf den Beschluss der Minsterpräsidenten und der Kanzlerin vom 5. Januar beruhen. Demnach sollen "die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden."
Tonne betont: „Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen“, erklärte Tonne: „Alle Prüfungen für Haupt-, Real- und Förderschulabschluss werden stattfinden. Ebenso das Abitur. Als Notfalloption können auch dezentrale Prüfungen durchgeführt werden, was wir aber grundsätzlich vermeiden möchten.“
Auf die WOCHENBLATT-Frage, wie das Land die Kommunen bei der Umsetzung von Notbetreuung, Homeschooling und Wechselunterricht unterstütze, verwies die Pressestelle des Kultusministeriums lediglich mit Blick auf Lehrkräfte, die zur Risikogruppe zählen und keinen Präsenzunterricht durchführen können, auf den vom Land eingerichteten Nibis-Server, auf dem eine Fülle an Lernmaterialien zur Verfügung stehe.

Die Maßnahmen im Überblick:

Die Maßnahmen vom 11. bis 29. Januar im Überblick:
Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird bis zu 50 Prozent der Gruppengröße angeboten.
Grundschulen: 11. bis 15. Januar: Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung); 18. bis 29. Januar: Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
Abitur- und Abschlussklassen: 11. bis 29. Januar: Szenario B (Wechselmodell)
Alle weiteren Jahrgänge: 11. bis 29. Januar: Szenario C (Distanzlernen)
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge eins bis sechs in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 8 und 13 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtiger "in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist". (Dazu zählen u.a. Energie- und Wasserversorgung, Lebensmittel- und Drogeriehandel, Telekommunikation, Post, Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Seelsorger, Transport, Verkehr und öffentlicher Nahverkehr, Polizei, Katastrophenschutz, Not- und Entstörungsdienste, Abfallwirtschaft.)
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie u.a. bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens einen Erziehungsberechtigten.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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