Steuern 2020: Termine beachten
Was muss alles berücksichtigt werden?
Homeoffice, Kurzarbeit und Co.: Nachdem das Corona-Jahr 2020 den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter verändert hat, offenbaren sich beim Ausfüllen der Steuererklärung monetäre Auswirkungen. Für viele ist es nicht möglich, die Angaben aus dem vorherigen Jahr einfach zu übertragen. Stattdessen sind mehr Menschen gesetzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Formular beim Finanzamt einzureichen.
Dabei gilt es einige Aspekte zu beachten. Denn nach Möglichkeit sollen Steuernachzahlungen vermieden werden. Markus Mingers, Fachanwalt für Verbraucher-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die diesjährige Steuererklärung: "Zum Ausfüllen der Formblätter sind in Pandemie-Zeiten mehr Personen verpflichtet als üblich. Dazu zählt jeder, der vergangenes Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld beziehungsweise sogenannte Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld erhielt. Sofern Pensionäre und Arbeitnehmer einen Freibetrag in ihren Lohnsteuerdaten hinterlegten, müssen sie ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Dies gilt ebenso, wenn sie in die Steuerklassen II/V, IV plus Faktor oder VI eingetragen waren. Wie üblich haben Betroffene, die das Formular selber einreichen, bis zum 31. Juli 2021 Zeit. Da dieses Datum jedoch auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist ausnahmsweise auf den 2. August 2021.“
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.