Kfz - das ändert sich im Juli
Diese elektronischen Helfer werden Pflicht
Ab Mitte des Jahres verpflichtet eine EU-Verordnung Automobilhersteller zum Einbau mehrerer Assistenzsystem. Hier eine Übersicht über die neuen elektronischen Helfer:
1. ISA - Die intelligent Speed Assistance soll den Fahrer bei Überschreitung des Tempolimits waren.
2. Unfalldatenspeicher - Sie sollen kurz vor, während und nach dem Unfallcrash Fahrzeugdaten sichern.
3. Notbremsassistenten - Sie bremsen selbstständig, falls der Fahrer nicht reagieren sollte.
4. Notbremslicht (Adaptivbremslicht) - Es warnt durch Blinken bei sehr starker Bremsung. Sie reagieren
auch, wenn der Fahrer abgelenkt ist.
5. Spurhalter - Sie sollen dafür sorgen, dass das Fahrzeug im Notfall seinen Fahrstreifen nicht verlässt.
6. Alkoholtester - Sie sind nicht vorgeschrieben, eine Schnittstelle für Messgeräte hingegen schon.
Wegfahrsperren deaktivieren sich nur mit bestandenem Atemtest. Die EU schreibt jedoch nur den
Einbau einer Schnittstelle vor.
7. Müdigkeitswarner - Sie überwachsen die Augenbewegung und warnen bei nachlassender
Aufmerksamkeit.
8. Konzentrationswarner - Sie greifen ein, wenn sie eine Ablenkung des Fahrers erfassen.
9. Rückfahrassistent - Sie müssen vor Passanten und Hindernissen waren und sind bald ebenfalls Pflicht.
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