Arbeitgeberverband klärt auf
Lohnausfall wegen Streik?

Bernd Wiechel, der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordostniedersachsen | Foto:  Andreas Tamme
  • Bernd Wiechel, der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordostniedersachsen
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"Was ist, wenn ich nicht zur Arbeit komme?" Diese Frage stellten sich in der vergangenen Woche wohl viele Menschen. Angesichts der Streiks der Deutschen Bahn und der Einschränkungen des Straßenverkehrs durch Bauernproteste standen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor neuen Herausforderungen, denn diese Ereignisse haben weitreichende Auswirkungen auf die tägliche Pendelroutine vieler Menschen. Sie werfen Fragen bezüglich der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer auf, wenn sie aufgrund solcher Umstände nicht zur Arbeit gelangen können. Das WOCHENBLATT sprach im Interview mit Bernd Wiechel, dem Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordostniedersachsen, darüber, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit diesen ungewöhnlichen und herausfordernden Situationen umgehen können.

WOCHENBLATT: Herr Wiechel, wie sollten Arbeitnehmer vorgehen, wenn sie aufgrund von Streiks der Bahn oder Blockaden der Straßen durch Bauern nicht zur Arbeit kommen können?

Bernd Wiechel: Zuerst ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Situation informieren. Kommunikation ist der Schlüssel. Darüber hinaus liegt grundsätzlich das Wegerisiko beim Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.

WOCHENBLATT: Welche weiteren Pflichten treffen die Arbeitnehmer in solchen Fällen?

Bernd Wiechel: Auch in solchen Situationen sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Arbeit zu erreichen. Das kann bedeuten, früher loszufahren oder alternative Routen zu nutzen. Wenn alle Optionen ausgeschöpft sind und der Arbeitnehmer immer noch nicht zur Arbeit kommen kann, sollte er dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen.

WOCHENBLATT: Müssen Arbeitnehmer befürchten, ihren Lohn zu verlieren, wenn sie aufgrund dieser Umstände nicht arbeiten können?

Bernd Wiechel:
Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Verkehrsstörungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie Streiks oder Straßenblockaden nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen kann, trägt er das Risiko dafür. In der Regel kann dies dazu führen, dass dem Arbeitnehmer für die Zeit der Abwesenheit kein Lohn gezahlt wird. Es liegt also in der Verantwortung des Arbeitnehmers, alternative Verkehrsmittel zu suchen, um zur Arbeit zu gelangen. Allerdings kann es Ausnahmen geben, je nach den Umständen und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Es ist hilfreich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten vertretbar ist.

WOCHENBLATT: Was können Arbeitgeber tun, um solche Situationen zu bewältigen?

Bernd Wiechel:
Arbeitgeber können, wenn möglich, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten anbieten. Dies kann jedoch nicht in jeder Branche und jedem Betrieb umgesetzt werden. Sicher hilft es, Verständnis für die Situation der anderen Seite zu zeigen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Klare Richtlinien und Kommunikation sind hierbei entscheidend. Dazu stehen wir unseren Mitgliedern beratend zur Verfügung.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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