Kleinunternehmer beklagen:
Massive Probleme bei Förderanträgen
os. Buchholz. Mit einem schnell geschnürten Finanzierungspaket "Niedersachsen Corona-Soforthilfe" wollte das Land Niedersachsen ab dem 25. März Kleinunternehmern schnelle Hilfe gewähren. Die Antragstellung werde einfach und unbürokratisch sein, versprach Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU). In der Praxis funktionierte die Antragstellung offenbar nicht so reibungslos. "Dass die Antragstellung unbürokratisch sein soll, kann ich nicht erkennen", sagt Stephan Schmidt. Der Inhaber von Smile Records sowie einer Import- und Exportfirma aus Buchholz gehört zu den Kleinunternehmern, die massive Probleme hatten, Fördergelder zu beantragen.
"Ich musste an sieben Werktagen vier verschiedene Formulare ausfüllen. Es kam immer etwas Neues obendrauf", berichtet Stephan Schmidt. Das Problem: Die Richtlinie, die die Corona-Soforthilfen des Landes Niedersachsen zunächst regelte, lief bereits zum 31. März wieder aus. Das war vielen Antragstellern offenbar nicht bekannt. Die alte Richtlinie wurde durch zwei neue Richtlinien mit Bundeshilfen ersetzt. Folge: Bereits gestellte Anträge für die „alte“ Landeshilfe mussten bei zusätzlichem Förderbedarf um einen zusätzlichen Antrag für die Bundesförderung ergänzt werden. Zudem wurde die „alte“ Landeshilfe auf die neue Förderung angerechnet. Wurden z. B. die 3.000 Euro vom Land ausgezahlt und es wurden nach der neuen Richtlinie 9.000 Euro Bundeshilfe beantragt und bewilligt, so wurde nur noch der Differenzbetrag von 6.000 Euro ausgezahlt.
Wenn denn überhaupt schon ausgezahlt wurde. Stephan Schmidt hat bislang noch keinen Euro gesehen. Auch Monika Schücking wartet auf die finanziellen Hilfen. Die Kleinunternehmerin aus Buchholz-Reindorf betreibt das Kaffeemobil "Gustolina", mit dem sie vor der Coronakrise regelmäßig auf dem Buchholzer Wochenmarkt und bei verschiedenen Veranstaltungen in der Region stand. Sie schaffte es erst nach diversen Anläufen, ihren Antrag auf der Internetseite der NBank zu platzieren. Seitdem hängt sie in der Luft. "Ich weiß nicht, ob ich alle Formulare richtig ausgefüllt habe, ob ich sie an die richtige Adresse geschickt habe, ob mein Antrag bearbeitet wird und ob und wann ich Fördergeld bekomme", berichtet sie. Die Förderung von Kleinunternehmern findet sie eine "tolle Sache, aber nicht die Durchführung".
Wirtschaftsminister Althusmann räumte laut einem dpa-Bericht ein, dass sich das System „nach anfänglichem Ruckeln“ inklusive Serverproblemen bei der NBank bewährt habe. Anfang April seien rd. 64.000 Anträge für die Soforthilfe eingegangen, davon seien knapp 3.000 mit einem Gesamtvolumen von fast zehn Millionen Euro bereits bewilligt worden.
Stephan Schmidt sieht derweil ein weiteres Problem: Wenn er denn irgendwann die 9.000 Euro Förderhilfe erhält, soll er diese voll versteuern. "Ich finde das frech, denn so ist das eine verkappte Investition. So hilft die Hilfe keinem Menschen."
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Die Förderung
im Überblick
Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ des Bundes richtet sich an Solo-Selbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen in zwei Stufen: 9.000 Euro mit bis zu fünf Beschäftigten und 15.000 Euro mit bis zu zehn Beschäftigten.
Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ des Landes richtet sich darüber hinaus an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit elf bis 49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: bis 20.000 Euro für Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten und bis 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten. Infos unter www.nbank.de.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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