Ein Experte für "Friede am Gartenzaun"

Diethelm Krause im eigenen Garten - wie schnell der zum Zankapfel werden kann, hat der Rentner in seiner 17-jährigen Tätigkeit als Schlichter oft erlebt
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  • Diethelm Krause im eigenen Garten - wie schnell der zum Zankapfel werden kann, hat der Rentner in seiner 17-jährigen Tätigkeit als Schlichter oft erlebt
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(mi). Kaum eine Beziehung bietet so viele Möglichkeiten zum ausgiebigen Streit, wie die Nachbarschaft. Ist der Zaun zu niedrig, der Baum zu hoch, die Musik zu laut oder die Kinder zu frech, kann es schnell vorbei sein mit der Harmonie am Gartenzaun, wird mit Anwalt, Ordnungsamt und Polizei gedroht. Die spektakulärsten Streithähne schaffen es sogar in die Medien. Was viele allerdings nicht wissen: Die meisten Konflikte können aus der Welt geschafft werden, bevor sie vor Gericht oder in den Zeitungen landen - oft reicht dafür ein Gespräch zwischen „Tür und Angel“.
„Das wichtigste ist, dass die Kontrahenten miteinander reden.“ Diethelm Krause (72) weiß, wovon er spricht. Der Rentner war fast zwanzig Jahre in der Gemeinde Seevetal ehrenamtlich als Schiedsmann tätig. Diethelm Krause hatte das Amt schon stellvertretend ausgeübt, als er noch als Führungskraft in einer großen Bank tätig war, mit dem Ruhestand übernahm er es voll.
Seine Aufgabe: zivilrechtliche Streitigkeiten - meist zwischen Nachbarn - schlichten, bevor sie die Gerichte beschäftigen. Ein Gespräch mit einer Schiedsperson ist bei Konflikten zwischen Nachbarn in Niedersachsen vorgeschrieben, bevor der Weg zum Gericht frei ist. Doch es greift viel zu kurz, das Schiedsamt nur als eine „Zwischenstation“ vor dem Prozess zu sehen. In 50 bis 70 Prozent der Fälle führe ein Schiedsverfahren tatsächlich zu einer Einigung, erklärt Diethelm Krause. Manchmal sogar bevor es überhaupt richtig begonnen hat. „Es gab Konflikte, da hatten die Streitparteien nicht einmal miteinander gesprochen.“ Bei solchen Sachlagen reiche dann oft ein Anruf, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Diese sogenannten „Tür und Angel-Fälle“ seien laut dem ehemaligen Schiedsmann sogar recht häufig. Bleiben beide Seiten stur, kommt es zum förmlichen Schiedsverfahren. Dessen Ziel fasst Diethelm Krause zusammen als: „schlichten statt richten“. Es gehe nicht darum, dass jemand Recht bekommt, nicht einmal dann, wenn er wahrscheinlich sogar Recht hat, sondern das Schiedsverfahren suche eine Einigung beider Kontrahenten herbeizuführen. Im Idealfall einen Kompromiss, zumindest aber eine gemeinsam getragene Lösung. Die wird dann schriftlich fixiert, ist für dreißig Jahre bindend und auch gerichtlich vollstreckbar. Das Besondere: Lösungen, die gefunden werden, müssen nicht die sein, die das Gesetz vorsieht. Diethelm Krause berichtet: „In einem Fall ging es um eine Baumreihe, die ein Grundstück beschattete. Anstatt sich vor Gericht zu streiten, hatten die beiden Nachbarn im Schiedsverfahren ihren ganz eigenen Weg gefunden. „Es wurde jeder zweite Baum gefällt. Der Nachbar hatte wieder Sonne und Bäume standen auch noch.“
Gestritten werde wegen fast allem: Klassisch seien Schatten durch zu hohe Bäume, ungenügende Zäune oder Streitigkeiten über Zuwege, aber auch Beleidigung und Körperverletzung kämen vor.
Was der Schiedsmann in seiner langen Amtszeit beobachtet hat: Der Wille zur Einigung ohne Prozess nehme ab. Das hänge mit der zunehmenden Anonymität auch auf den Dörfern zusammen. Diethelm Krause: „Wenn ich meinen Nachbarn kaum kenne, werden Problem, die sich sonst beim Bier am Gartenzaun lösen ließen schnell zum Fall für die Gerichte.“ Diethelm Krause versteht das nicht, denn anders als vor Gericht gebe es bei einem Schiedsverfahren keinen Sieger oder Verlierer und das sei für den Frieden in der Nachbarschaft doch wohl immer die bessere Wahl.

Wie wird man Schiedsperson?

Gewählt wird eine Schiedsperson vom Gemeinderat. Schiedsperson kann jede volljährige Person werden, die in der Gemeinde wohnt. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich aber hilfreich. Außerdem sollten Schiedspersonen über Lebenserfahrung verfügen, auch Kenntnisse aus der Personalführung helfen.
Eine Schiedsperson ist ein Organ der Rechtspflege. Sie untersteht der Aufsicht des jeweiligen Amtsgerichts. Auskunft zu den zuständigen Schiedspersonen gibt es bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen.

Diethelm Krause im eigenen Garten - wie schnell der zum Zankapfel werden kann, hat der Rentner in seiner 17-jährigen Tätigkeit als Schlichter oft erlebt
Für seine Tätigkeit als Schiedsmann wurde Diethelm Krause jetzt von Amtsgerichtsdirektor Albert Paulisch mit einer Urkunde ausgezeichnet
Redakteur:

Mitja Schrader

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