Rechtsstreit in Fredenbeck
Keine Zufahrt, keine STRABS
Das kann teuer werden: Wenn eine Kommune eine Gemeindestraße saniert oder erneuert, kann sie die Kosten im Rahmen der Straßenanliegergebühr (STRABS) anteilig auf die anliegenden Grundstückseigentümer umlegen. Die Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Art und Nutzung des Grundstücks und dem Anteil der Gemeinde an den Gesamtkosten. In vielen Gemeinden gibt es Diskussionen über die Fairness dieser Gebühr, und vielerorts wurde sie bereits abgeschafft oder durch andere...