Zutritt nur mit Maske und 3G
FFP2-Maskenpflicht im Hansteder Rathaus
as. Hanstedt. Im Hanstedter Rathaus muss ab sofort eine FFP2-Maske getragen werden. Als Grund gibt die Verwaltung die steigenden Corona-Fallzahlen und die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante an.
Die Samtgemeinde orientiere sich damit an den Regelungen, die bereits im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr gelten, heißt es in der Pressemitteilung.
Unverändert gilt weiterhin eine Zutrittsbeschränkung nach der 3-G Regelung. Der Zutritt zum Hanstedter Rathaus ist zurzeit nur mit folgenden Nachweisen möglich: Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden).
Die Regelungen gelten analog auf allen Sitzungen kommunaler Gremien.
Hanstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und appelliert an alle, sich an die vorgeschriebenen Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus zu halten.
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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