Keine Chance für Traumhaus?
jd. Harsefeld. Gemeinde hält Vorhaben für unzulässig: Familie Buddelmann aus Harsefeld würde gern bauen, darf aber nicht. Die Familie Buddelmann aus Harsefeld würde gern bauen, darf aber nicht: Der Junior möchte sich mit seiner Freundin den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Das Häuschen soll in zweiter Reihe auf dem Grundstück hinter dem Haus der (Schwieger-) Eltern errichtet werden. Eine solche Nachverdichtung - so heißen Bauvorhaben, bei denen innerörtliche Lücken geschlossen werden - ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht: Aus Umweltgründen soll nicht mehr auf der grünen Wiese, sondern vorrangig in den Ortskernen gebaut werden. Doch die Gemeinde habe ihnen eine Abfuhr erteilt, beklagen sich die Buddelmanns.
Für Kersten und Jürgen Buddelmann ist Harsefeld ist ein schöner und lebenswerter Ort. Vor zehn Jahren kaufte sich das Ehepaar ein Haus in idealer Lage fast in der Ortsmitte. Geschäfte, Rathaus, Freibad, Bahnhof: Alles ist in höchstens zehn Minuten zu Fuß erreichbar. Da der Garten hinter dem Haus kaum noch genutzt wird, plante Sohn Dirk, auf der rund 700 Quadratmeter großen Fläche ein schmuckes Heim für seine kleine Familie errichten.
Derzeit wohnt er mit seiner Freundin Sarah Veit und dem gemeinsamen Töchterchen in Hollenbeck zur Miete. Doch die junge Familie möchte gern nach Harsefeld ziehen - aus praktischen Erwägungen: Die vierjährige Tochter wird in zwei Jahren eingeschult -auf die Harsefelder Rosenborn-Grundschule. Der Schulweg würde gerade mal 200 Meter betragen. Da das junge Elternpaar in Vollzeit berufstätig ist, könnte Oma Kersten nach Schulschluss die Betreuung übernehmen.
Doch eine Nachfrage im Harsefelder Rathaus ließ die Pläne vom Traumhaus jäh platzen: Die Buddelmanns erhielten nach eigenen Angaben die Auskunft, dass eine Bebauung in zweiter Reihe nicht in die Optik des Wohnviertels passe. Dort sei eine Oase der Ruhe, die durch ein zusätzliches Haus im rückwärtigen Grundstücksbereich erheblich gestört würde.
Solche Argumente sind für die Buddelmanns nicht nachvollziehbar: "Wir befinden uns hier mitten im Ort. Im Sommer schallt der Lärm vom Freibad herüber." Sie verstehen nicht, dass die Gemeinde munter neue Baugebiet an den Ortsrändern schafft, während ihnen der Bau eines Hauses verwehrt wird. Selbst vom Landkreis sei ihnen bestätigt worden, dass die von ihnen beabsichtigte innerörtliche Bebauung begrüßt werde. Schließlich heißt es im Raumordnungsprogramm des Kreises Stade: "Siedlungsverdichtungen sollen innerhalb der vorhandenen Ortslagen erfolgen. Sie sollen Vorrang vor Siedlungserweiterungen in die offene Landschaft haben."
Doch die Planungshoheit liegt nun mal bei der Gemeinde - und die sieht nicht unbedingt Handlungsbedarf: Das große unbebaute Areal in der Mitte habe durch die großen Parzellen hinter den Häusern eine gewisse "gärtnerische Qualität", meint Bauamtsleiter Peter Walthart: Diese Wohn- bzw. Lebensqualität wolle sicher nicht jeder Nachbar opfern.
Wegen des fehlenden allgemeinen Interesses sehe die Gemeinde derzeit keinen Anlass, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, so Walthart. Ein solcher Plan sei bisher nicht vorhanden, aber erforderlich, um einen Hausbau zu genehmigen. Eine rechtliche Sonderregelung, die eine Nachverdichtung ohne Bebauungsplan zulasse, käme nicht in Betracht, weil sich ein Neubau nicht in die "Eigenart der näheren Umgebung" einfüge.
Die Buddelmanns fassen sich bei dieser Begründung an den Kopf: "Nebenan steht das Riesengebäude des Sparkasse. Wieso soll sich dann ein kleines Haus in zweiter Reihe nicht in die Umgebung einfügen?"
Merkwürdige Lösung: Anbau statt Neubau
Nur eine Lösung wäre laut Gemeinde möglich: Statt einen einzeln stehenden Neubau zu errichten, könnten die jungen Leute an das bestehende Haus anbauen. Das würde genehmigt werden. Doch die Sache hat leider einen kleinen Haken: Die Eltern hätten dann weder in der Küche noch im Bad ein Fenster. Beide Öffnungen müssten für den Anbau zugemauert werden. "Das wäre ja eine tolle Wohnqualität", meinen die Buddelmanns.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.