SPD fordert Ende des Rechtsstreits
Ospalski-Grundstück: Wie soll es mit der Klage weitergehen?
jab. Harsefeld. Der Grundstücksstreit zwischen dem Flecken Harsefeld und der Geschäftsfrau Astrid Ospalski zieht erneut die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Grund ist ein Antrag der SPD-Fraktion, dass die Klage des Fleckens gegen Astrid Ospalski, die Ehefrau des ehemaligen Flecken-Bürgermeisters und aktuellen SPD-Spitzenkandidaten Michael Ospalski, zurückgezogen werden soll. Als Begründung nannte die SPD prozessinterne Informationen, die aus ihrer Sicht eine Klage als nicht erfolgreich darstellen.
Kück: Keine Äußerung zu Prozessinterna
In ihrem Antrag nahm die SPD Bezug auf Hinweisbeschlüsse des Landgerichts Stade - sogenannte prozessleitende Verfügungen - vom 27. April und 25. Juni. "Es handelt sich bei den Schreiben um einen Hinweis des Gerichts, auf den die Prozessbeteiligten mit einer Stellungnahme reagieren können", erklärt Harsefelds Rathauschefin Ute Kück. Der Schriftverkehr münde dann in einer Verhandlung, doch noch gebe es keinen Termin dafür.
Zu den Interna wollte sich Kück wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. "Ich kann lediglich sagen, dass es zu keiner Mediation kommt", so Kück. Es sei noch kein Urteil gefällt worden, das Gericht habe lediglich Hinweise gegeben, wohin die Reise juristisch gehen könnte, beispielsweise, dass der Anspruch auf Rückübertragung verwirkt sein könnte. "Das muss aber noch geprüft werden."
Die SPD sieht das allerdings anders als Kück. Für sie handele es sich um eindeutige juristische Aussagen, die akzeptiert werden müssten, so Ratsherr Oliver Holtermann, der den Antrag gemeinsam mit Heiko Kania gestellt hatte. Für ihn sei es zudem wichtig, dass das Thema noch vor der Kommunalwahl abgeschlossen ist und sich der neue Rat wieder Sachthemen widmen kann. Der Rat befasst sich auf seiner Sitzung am morgigen Donnerstag, 15. Juli, um 19 Uhr in der Eissporthalle mit dem SPD-Antrag - allerdings nur im nicht-öffentlichen Teil.
Bürgerliche sehen SPD-Antrag kritisch
Für Jens Paulsen (Bürgerliche), der seinerzeit den Antrag gestellt hatte, das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzuverlangen, ist der SPD-Vorstoß nicht nachzuvollziehen. "Meines Erachtens wurden die Argumente des Landgerichts im Hinweisbeschluss vom 27. April von den Rechtsanwälten des Fleckens überzeugend widerlegt und entkräftet. Dies müsste auch den Ratsmitgliedern Kania und Holtermann bekannt sein."
Paulsen geht davon aus, dass die Anwälte des Fleckens dem aktuellen Hinweis des Landgerichts, der Flecken könnte seinen Rückgabeanspruch verwirkt haben, überzeugend widerlegen werden.
"Die Harsefelder 'Top-SPD-Juristen' Oliver Holtermann und Heiko Kania müssen sich natürlich fragen lassen, warum sie in Kenntnis des Schriftsatzes der Anwälte des Fleckens Harsefeld vom 19. Mai und ohne Kenntnis der noch nicht abgeschickten Stellungnahme der Anwälte zum Schreiben vom 25. Juni beantragen, die Klage zurück zu nehmen", so Paulsen. "Etwa, um 2.500 Euro Gerichtskosten zu sparen? Oder um Frau Ospalski den lukrativen Verkauf des Grundstücks und damit die Erzielung eines weiteren Spekulationsgewinns zu ermöglichen?", fragt der Politiker.
Keine Unterstützung der FWG
Die FWG-Fraktion werde den SPD-Antrag ganz klar nicht unterstützen, sagt Fraktionschefin Susanne de Bruijn. Ihre Fraktion hatte 2018 den Antrag Paulsens unterstützt. Wer ein Grundstück kaufe und es nicht innerhalb der Frist bebaue, der müsse es zurückgeben. Sollte das nicht passieren, werden geklagt - wie auch im Fall von Ospalski. "Wie sollen wir das dem Bürger verständlich erklären, wenn plötzlich für Politiker andere Maßstäbe gelten?", fragt de Bruijn.
Das Argument der SPD hinsichtlich der Steuergeldverschwendung lässt de Bruijn außerdem nicht gelten. Die Prozesskosten seien gering, vor allem im Vergleich zu den entgangenen Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer, die nicht generiert wurden, da das Grundstück nicht bebaut wurde.
De Bruijn glaubt, dass die SPD wegen der anstehenden Wahl Druck aufbaut. Dabei habe Ospalski die vergangenen 20 Jahre keine Eile gehabt, das Grundstück zu bebauen. "Nun werden wir auch keine Eile haben, alles muss gründlich durch das Gericht geprüft werden", so de Bruijn.
Der Grund des Rechtsstreits
2001 hatte Astrid Ospalski, Frau des ehemaligen Harsefelder Bürgermeisters, Michael Ospalski, das 5.500 Quadratmeter große Grundstück vom Flecken gekauft. Dort sollte laut Kaufvertrag innerhalb von drei Jahren ein Waschcenter, ein Reifenhandel und Geschäft für Kfz-Zubehör entstehen. Sollte das nicht passieren, sollte das Grundstück zurückgegeben werden. Statt des Baus wurde lediglich eine 150 Quadratmeter große Fläche gepflastert. Auch zum Bau eines Einzelhandelsmarktes kam es nicht. 2017 wurde ein Teil der Fläche an den Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebes verkauft. Hier verzichtete die Gemeinde auf ihr Rückkaufsrecht.
Auch der Bau einer Seniorenresidenz 2018 durch einen Investor scheiterte, ebenso wie ein Verkauf des Grundstücks. Später gab es dann eine vage mündliche Vereinbarung mit der Gemeinde, dass bis zum 30. Juni 2020 ein Gebäude errichtet werden muss, ansonsten kommt es zur Rückübertragung für 35 Euro pro Quadratmeter. Nun sollte ein Waschcenter entstehen, für das ein Bauantrag beim Landkreis eingereicht wurde. Zur Bebauung kam es nicht, daher landete die Sache vor Gericht.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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