Los entscheidet über die Zukunft der "Zockerbuden" - Viele Spielhallen bereits geschlossen
(mi). Wer derzeit aufmerksam durch Buchholz geht, dem fällt auf, dass die Spielhallen im Kabenhof und in der Poststraße nach wie vor geöffnet sind. War da nicht was? Richtig! Seit dem 1. Juli müssten die Glücksspiel-Etablissements geschlossen sein. So will es der neue Glücksspielstaatsvertrag. Doch in Buchholz will man im Gegensatz zu anderen Kommunen erst einmal abwarten, was die Rechtsprechung zu den Schließungen sagt, die nach niedersächsischem Recht einfach ausgelost wurden.
Wie berichtet, sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag vor, dass es im Umkreis von hundert Metern nur eine Spielbank geben darf. Mit der Norm will der Gesetzgeber vor allem den sogenannten Mehrfachkonzessionen ein Ende machen. Mit diesem Modell umgingen Spielhallenbetreiber jahrelang die Begrenzungsregelungen für die Automatenanzahl - statt einer großen wurden einfach zwei, drei oder sogar vier kleine Zockerbuden nebeneinander aufgemacht. Mit der 100-Meter-Regel gilt jetzt für diese Mehrfach-Komplexe: „Es darf nur eine geben.“ In Buchholz wie auch den anderen Kommunen in Niedersachsen hat deswegen das Los entschieden. In der Nordheide-Stadt müssen demnach von acht Spielhallen fünf schließen. In den betroffenen Etablissements wird allerdings bisher weiterhin munter gezockt.
Stadtsprecher Heinrich Helms teilte dazu mit: „Die Spielbanken haben noch keine Aufforderung zur Schließung erhalten, weil die Stadt erst einmal abwarten möchte, wie die Rechtsprechung über die diversen Klagen entscheidet, die derzeit niedersachsenweit bei den Gerichten eingehen.“ Sollten die Schließungsverfügungen für unrechtmäßig erklärt werden oder gar der Glücksspielstaatsvertrag juristisch anfechtbar sein, kämen sonst auf die Stadt Schadenersatzforderungen durch die Betreiber zu.
Mit dieser Vorsicht scheint Buchholz allerdings, im Vergleich zu den anderen Kommunen in den Landkreisen Harburg und Stade - sehr auf die Belange der Spielhallen-Betreiber einzugehen. In Winsen mussten laut Stadtrat Christian Riech acht Spielbanken schließen. Eine Überprüfung habe ergeben, dass die Betreiber die Hallen bereits geschlossen hätten. „Zwang war nicht nötig“, so Riech. Allerdings hätten die Betreiber in in drei Fällen beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz vor der Schließung beantragt, das sei aber immer abgelehnt worden. Ein Betreiber habe außerdem eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, über die noch nicht entschieden sei.
Auch in Buxtehude sind in der Bahnhofstraße bereits vier Spielhallen geschlossen worden, teilte Rechtsamtsleiterin Doreen Eichhorn mit. Gegen die Schließung sei geklagt worden, außerdem hatten die Kläger einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Der Antrag sei aber vom Verwaltungsgericht zurück gewiesen worden. Eichhorn: „Bis das Verwaltungsgericht über die Klagen entscheidet, wird es wohl noch eine Weile dauern.“
Ähnlich sieht es in Stade aus. Hier sind acht Spielhallen betroffen. „Die Betreiber haben die Hallen freiwillig geschlossen und gleichzeitig gegen die Schließung geklagt, über die Klagen ist noch nicht entschieden“, teilte Tjorven Plate von der Stadt Stade mit.
Wie die Hauptsache-Verfahren entschieden werden, ist jedoch bei Weitem nicht sicher. Denn das Vorgehen gegen die Spielhallen weist in Niedersachsen eine juristische Schwachstelle auf: Hier entscheidet das Los. Differenzierungskriterien, wie sie andere Bundesländer aufstellen, um eine Schließung sachlich zu begründen, fehlen zur Gänze.
Von einer „Schwachstelle“ möchte Landtagsabgeordneter Heiner Schönecke (CDU) nicht sprechen. Allerdings sei mit dem Losverfahren eine Regelung geschaffen worden, die für viel Unverständnis sorge. Heiner Schönecke: „Das Land hat die Kommunen über Jahre mit dem Problem des Spielhallen-Wildwuchses allein gelassen. Anstatt rechtzeitig zum Beispiel durch Änderungen im Baurecht gegenzusteuern.“
Petra Tiemann (SPD), die für den Kreis Stade im Landtag sitzt, kann die Kritik nicht nachvollziehen. „Das ist nicht wie Manna vom Himmel gefallen, die Betroffenen hatte fünf Jahre Zeit zu reagieren. Das haben sie - auch gegen die Interessen der eigenen Mitarbeiter - nicht getan.“ Vehement weist Tiemann die Kritik von CDU und FDP zurück. „Was jetzt bemängelt wird, hat seinen Ursprung in der Regierungszeit der CDU, jetzt einfach nur dagegen zu sein, ist unglaubwürdig.“ Im Übrigen bedeute ein Kriterienkatalog nach hessischem Vorbild einen immensen bürokratischen Aufwand für die Kommunen.
Redakteur:Mitja Schrader |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.